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13.08.2023 | 16:20 | Lebensmittelüberwachung 

Hauk: Kernobstsäfte aus dem Südwesten von höchster Qualität

Stuttgart - Die Verbraucher in Baden-Württemberg können nahezu bedenkenlos Kernobstsäfte als Durstlöscher trinken.

Obstsäfte
(c) proplanta
Die Fachleute vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (VCUA) in Sigmaringen haben in den Jahren 2022 und 2023 insgesamt 100 Proben von Kernobstsäften aus Apfel, Birne, Quitte oder Mischungen daraus analysiert.

Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium am Montag (7.8.) zu den Ergebnissen mitteilte, beanstandeten die Sachverständigen dabei nur drei Proben von Birnen- und Apfelsaft wegen der Überschreitung des EU-weiten Höchstgehalts an dem Schimmelpilzgift Patulin. In den übrigen Säften sei Patulin entweder nicht oder nur in geringen, unkritischen Mengen nachweisbar gewesen.

Landwirtschaftsminister Peter Hauk betonte, dass die Belastung mit Patulin durch eine sorgfältige Ernte, Lagerung und Verarbeitung verringert werden könne. Aus seiner Sicht unterstreichen die Ergebnisse des CVUA, dass Obstsäfte aus Baden-Württemberg nicht nur „hervorragend schmecken, sondern auch von höchster Qualität und sicher sind“.

Einen „ständigen Kontrollbedarf“ macht der Minister hingegen bei Hygienekontrollen aufgeschlagener Sahne aus Bäckereien, Eisdielen und Cafés aus. Laut Ressortangaben waren bei entsprechenden Kontrollen des CVUA Stuttgart 43 % der seit Anfang 2022 untersuchten Sahneproben aus Aufschlagautomaten auffällig. Gesundheitsgefährdende Keime seien jedoch nicht nachweisbar gewesen.

Als „erfreulich“ wertete Hauk die diesjährigen Untersuchungen des CVUA Freiburg bei Senf. Hier sei bei keiner der bisher elf abschließend untersuchten Proben der EU-Höchstgehalt von 35 g Erucasäure pro kg Senf überschritten worden. Ein weiterer Schwerpunkt bei Senf seien gentechnische Veränderungen beim verwendeten Raps.

Nach der deutlichen Zunahme positiver Befunde 2022 seien die Proben in diesem Jahr wieder fast ausnahmslos unauffällig gewesen. Nur in einer von bisher 16 untersuchten Proben seien geringe Spuren an gentechnisch verändertem (GV) Raps nachweisbar gewesen.

Die auch im Vorjahr nachgewiesenen Verunreinigungen seien in der EU zulässig und müssten nicht gesondert gekennzeichnet werden, erläuterte das Agrarressort. Außerdem seien Maiskolben auf gentechnische Veränderungen untersucht worden. Die bisherigen Proben seien alle unauffällig gewesen.
AgE
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