Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) lehnt eine längere Übergangsfrist ab und nennt die Argumente gegen eine fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie nicht nachvollziehbar.
Hersteller pochen dagegen weiter auf eine längere Frist zur Umstellung ihrer Produktion und argumentieren, wegen Verzögerungen auch in Brüssel sei dies bis Mai nicht zu schaffen. Allerdings ist die Position der Tabakindustrie nicht einheitlich. Konkret sollen künftig zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigaretten- und Drehtabak-Verpackungen für Warnbilder und aufklärende Texte reserviert sein - mehr als bisher.
«Es erscheint nicht plausibel, dass die Hersteller nicht in der Lage sein sollten, sich auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben technisch einzustellen», heißt es in einer Stellungnahme des DKFZ für eine Expertenanhörung im Bundesausschuss für Landwirtschaft am Mittwoch.
Das sieht der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie anders. «Eine technische Umstellung war nicht möglich», heißt es in einer Stellungnahme. Die EU-Tabakrichtlinie ist bereits seit 2014 bekannt, verbindliche Details zu Warnhinweisen kamen aber erst später.
Nach der Anhörung erklärte Verbands-Hauptgeschäfstführer Michael von Foerster, es gehe nicht nur um die Industriezigarette. Die Produkt- und Verpackungsvielfalt von mehr als 3.000 Produkten der mittelständischen Tabakindustrie werde übersehen. «Die Veränderungen sind dramatisch.» Die Schritte zur Umstellung erforderten Zeit. Der Gesetzesentwurf sei noch immer nicht erlassen worden, so dass es keine Rechtssicherheit für die Unternehmen gebe.
Branchenprimus Philip Morris pocht im Gegensatz zu Konkurrenten weiter auf eine fristgerechte Umsetzung. «Aus unserer Sicht ist es nicht nachvollziehbar, dass der für ganz Europa geltende Umsetzungstermin infrage gestellt wird», sagte Jörg Waldeck, Geschäftsführer der Philip Morris GmbH.
Seit im Herbst 2015 alle Details bekanntgeworden seien, werde an der pünktlichen Umstellung gearbeitet. Es könne nicht sein, dass die Unternehmen benachteiligt würden, die die rechtlichen Vorgaben rechtzeitig erfüllen wollen.
Die Industrie hat auch Bundesländer auf ihre Seite gezogen: Der
Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, sich auf EU-Ebene für eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für die neuen Warnhinweise auf Verpackungen um 15 Monate einzusetzen. Doch die Bundesregierung scheint nicht bereit, dafür ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf zu nehmen. Die Industrie kann sich auch wenig Hoffnung darauf machen, dass die Tabakrichtlinie von EU-Richtern gekippt wird.
Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie könnte nach bisherigem Zeitplan im
Bundestag am 25. oder 26. Februar abschließend beraten werden. Ob es dabei bleibt, ist offen. Am 13. März sind Landtagswahlen - unter anderem in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Anhänger einer Verschiebung hoffen auf einen Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zu den Fristen.