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01.02.2011 | 23:10 | Förderkosten begrenzen 

Kabinett bringt Ökostrom-Reform auf den Weg

Berlin - Das Bundeskabinett will am Mittwoch ein Paket zur Begrenzung der Ökostrom-Förderkosten beschließen.

Ökostrom-Reform
(c) Thaut Images - fotolia.com
Dazu gehört die Kürzung der Solarsubventionen um bis zu 15 Prozent bis Juli und maximal 24 Prozent bis Anfang 2012.

Angesichts eines Preisverfalls bei Photovoltaikanlagen und zugleich noch üppiger Förderung von mehr als 30 Cent pro Kilowattstunde war 2010 der Zubau bei neuen Anlagen explodiert. Die Kosten für die auf 20 Jahre festgeschriebene Vergütung zahlen die Verbraucher durch die Ökostrom-Umlage über ihre Stromrechnung mit. Zur Kostenbegrenzung will die Regierung auch die Kappung des sogenannten Grünstromprivilegs auf den Weg bringen. Stromanbieter sind bisher komplett von der auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde angestiegenen Ökostrom-Umlage befreit, wenn sie mindestens 50 Prozent grünen Strom etwa aus Wasser- oder Windenergie anbieten. 

Röttgen will die Befreiung auf zwei Cent je Kilowattstunde deckeln, somit müssten diese Anbieter künftig 1,5 Cent Umlage je Kilowattstunde zahlen, was je nach vermarkteter Menge Mehrkosten von insgesamt weit über 100 Millionen Euro bedeuten könnte. 

Röttgen kritisiert, dass Anbieter bei einem Angebot von rund 50 Prozent Ökostrom auch für ihren anderen Strom, etwa aus Kohle- oder Atomkraft, von der Ökostrom-Umlage befreit seien. Die Last für die Einspeisevergütung, die die Verbraucher bei anderen Anbietern über ihre Stromrechnung bezahlen, wird so auf weniger Schultern verteilt, was höhere Belastungen bedeutet. Mehr als 700 Stromanbieter hatten zum Jahreswechsel die Preise erhöht - begründet wird das vielfach mit gestiegenen Förderkosten wegen des Ökoenergie-Booms. Die Regelungen müssen anschließend noch vom Bundestag und vom Bundesrat beschlossen werden. (dpa)
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