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07.04.2011 | 11:18 | Biogasboom 

Naturschützer legen Konzept gegen "Vermaisung" vor

Kiel - Der in Schleswig-Holstein expandierende Maisanbau für Biogasanlagen sollte nach Ansicht von Naturschützern mit einem geänderten Subventionssystem und schärferen Vorgaben des Landes für Landwirte korrigiert werden.

Mais
Bereits in diesem Jahr drohe bereits auf mehr als 30 Prozent der Ackerfläche in Schleswig-Holstein Mais angebaut zu werden für Biogasanlagen, kritisierte der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) am Mittwoch in Kiel. Im Kreis Schleswig-Flensburg könnten es sogar 60 Prozent sein. Die Naturschutzorganisation stellte ein «Konzept gegen "Vermaisung"» vor.

Mais-Monokulturen laugten den Boden aus, belasteten wegen des notwendigen massiven Düngens und Pestizideinsatzes das Grundwasser und durch Humusabtrag auch das Meer durch Stickstoffeinträge, betonte die BUND-Landesgeschäftsführerin Ina Walenda. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein sollte deshalb die sogenannte «gute fachliche Praxis» verschärfen und den Landwirten einen mindestens dreigliedrigen Fruchtwechsel mit maximal einem Drittel Mais vorgeben. Das würde bedeuten, dass Landwirte nicht mehr auf Jahre hinaus immer nur Mais auf ihrer Scholle anbauen, sondern nach jeder Ernte eine andere Nutzpflanze aussäen.

Außerdem sollten die Gewässerschutzberatung ausgebaut, die Wasserschutzgebiete im Norden ausgeweitet und das Einhalten der Dünge-Verordnung besser kontrolliert werden. Durch den «rigiden Personalabbau» bei den Unteren Naturschutzbehörden sei dies derzeit nicht möglich. Walenda kritisierte außerdem, dass Schleswig-Holstein als einziges Bundesland die Förderung des Öko-Landbaus als Agrarumweltmaßnahme abgeschafft habe. Die Förderung müsse wieder eingeführt werden. Der Ertrag für Maisanbau sei je Hektar wirtschaftlich für Landwirte lohnender als etwa Wiesen und Weiden vorzuhalten.

Bundesweit setzt die Naturschutzorganisation auf die anstehende Novellierung des Eneuerbare-Energien-Gesetzes. Nach den Vorstellungen des BUND sollten künftig nur noch Biogasanlagen mit Kraft-Wärme-Rückkopplung und einem Wirkungsgrad von mindestens 70 Prozent subventioniert werden. Alte Biogasanlagen, bei den oft zwei Drittel der Energie verschwendet würden, hätten noch bis zu 20 Jahre Bestandsschutz, erläuterte der BUND-Bundesvorsitzende Hubert Weiger.

Die Grundvergütung sollte insgesamt abgesenkt, dafür aber neue Boni geschaffen werden: Etwa wenn für die Anbaubiomasse weder Mais noch Zuckerrüben verwendet werden. Einen Güllebonus sollten Betriebe erhalten, wenn keine gentechnisch veränderten Futtermittel verwendet wurden. Ein Artenschutzbonus sollte gezielt für die Verwendung von Mahdgut und Landschaftspflegegrün gewährt werden. In Schleswig-Holstein, dem Land der Knicks, gebe es hier viele Möglichkeiten, sagte Weiger.

Statt mit Mais könnten Biogasanlagen auch mit Blütenpflanzen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Gülle betrieben werden, so dass ein Ruin der derzeit 430 Agrargasanlagen allein in Schleswig-Holstein nicht die Folge wäre. Der BUND begrüße ausdrücklich Biogasanlagen im Rahmen eines Konzepts für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Diese Anlagen müssten jedoch effizienter arbeiten als bisher und integriert werden in ein Gesamtkonzept für eine naturverträgliche Landwirtschaft. (dpa)
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