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07.05.2011 | 14:57 | Erneuerbare Energien 

Fachverband Biogas enttäuscht vom Entwurf des EEG-Erfahrungsberichtes

Berlin - In den letzten Tagen ist der Entwurf des Erfahrungsberichtes zum Erneuerbare- Energien-Gesetz 2009 (EEG) des Bundesumweltministeriums (BMU) an die Öffentlichkeit gelangt.

Biogasanlage
(c) proplanta

Nach erster Einschätzung des Fachverbandes Biogas e.V. finden sich wenig Licht und viel Schatten im Berichtsentwurf. Positiv wird die Einführung einer so genannten Kapazitätskomponente gesehen, die die Investitionen in Speicher und zusätzliche Motorkapazität für die bedarfsgerechte Stromeinspeisung aus Biogasanlagen unterstützen soll. Diese Komponente von 130 Euro pro Kilowatt zusätzlich installierte Leistung und Jahr ist für zehn Jahre vorgesehen, jedoch zunächst nur für Neuanlagen und nur für solche, die in das neue Marktprämiensystem wechseln. Anlagen, die im EEG-System verbleiben, könnten nicht davon profitieren, obwohl dies seitens des BMU im Vorfeld mündlich zugesichert worden war.

Der Fachverband Biogas e.V. lehnt den Vorschlag, den Gülle-Bonus für Altanlagen, die vor dem 01.01.2009 in Betrieb genommen worden sind, um 50 Prozent zu kürzen als Eingriff in den Bestandschutz auf das Entschiedenste ab. „Viele Landwirte haben mit der Vergütung aus der Güllevergärung in die Effizienzsteigerung ihrer Biogasanlagen investiert, beispielsweise in bessere Blockheizkraftwerke, in zusätzliche Fermenter oder in die Abdeckung der Gärrestlager. Würde der Güllebonus für diese Anlagen nun ab 01.01.2012 um die Hälfte gekürzt, so könnten neu aufgenommene Kredite nicht mehr bedient werden und würde die landwirtschaftlichen Betriebe in den Ruin treiben“, kritisiert Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas e. V., die Ausführungen im Bericht. Ein solcher Eingriff in den Bestandsschutz sei mit dem Fachverband Biogas nicht zu machen.

Der Erfahrungsbericht spricht pauschal davon, dass die höheren Vergütungen für kleine Biogasanlagen eine generelle Überförderung dieser Anlagen darstellt. „Da die Kosten bei kleineren Anlagen höher liegen als bei Großanlagen, kann nur aufgrund höherer Vergütungssätze nicht pauschal von einer Überförderung dieser Kleinanlagen gesprochen werden“, so da Costa Gomez. Der entscheidende handwerkliche Fehler des EEG 2009, der zu Problemen in Viehhaltungsregionen geführt hat, ist die Kumulierungsmöglichkeit von NawaRo- und Güllebonus und die damit einhergehende Querfinanzierung des Energiepflanzenanbaus.

Dieser handwerkliche Fehler des EEG 2009 müsse auch nach Ansicht des Fachverbandes Biogas e.V. durch eine Entkopplung von NawaRo- und Güllebonus beseitigt werden. „Generell Kleinanlagen zu verteufeln, kann vor dem Hintergrund immer größerer Akzeptanzprobleme von großen Biogasanlagen nicht das Ziel sein und geht völlig an den Praxiserfahrungen der vergangenen beiden Jahre vorbei“, macht da Costa Gomez deutlich.

Die Kosteneffizienz sei darüber hinaus nicht das einzige Kriterium beim Umbau der Energieversorgung in Deutschland. Es gehe auch darum, dass die Anlagen Akzeptanz in der Bevölkerung haben. Der Erfahrungsbericht bevorzuge mit seinen Vergütungsvorschlägen massiv sehr große Anlagen. Diese stießen bei den Anwohnern auf deutlichen Widerstand.

Ziel des Fachverbandes Biogas sei es, durch gezielte Korrekturen das EEG 2009 weiterzuentwickeln und Standort angepasste Biogasanlagen in Deutschland zu ermöglichen. In den neuen Bundesländern könnten dies auch Anlagen im Bereich bis drei Megawatt sein. Durch die im Erfahrungsbericht vorgeschlagene völlig neue Vergütungssystematik würden dagegen kleinere und mittlere Anlagen verhindert und nur Großanlagen wären wirtschaftlich darstellbar. Der Anreiz hin zu kleineren Anlagen, die viel Gülle und nur ganz wenig bis gar keine Energiepflanzen einsetzen, fehle in den Vorschlägen des Erfahrungsberichtes vollkommen, kritisiert der Fachverband Biogas. (PD)

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