„Mit Bioenergie lässt sich das Klima schonen. Die jetzt verbesserte Vergütung für die Biogaserzeugung aus Gülle und Reststoffen sowie die Anreize für eine Kraft-Wärme-Kopplung unterstützen eine klimafreundliche Biogasproduktion“, betonte von Boetticher heute.
Aktuell werde nach seinen Angaben erst 15 Prozent der in Deutschland anfallenden Gülle für die Biogaserzeugung genutzt. Die höchsten Biogaserträge werden durch Mischung von Gülle mit nachwachsenden Rohstoffen erreicht, zum Beispiel Maissilage oder Weidegräser. Zudem werde derzeit mit Zuckerrüben experimentiert. Ziel der geänderten Einspeisevergütung ist insgesamt der Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse. In Schleswig-Holstein gibt es bislang rund 200 Biogasanlagen.
Nach von Boettichers Einschätzung könnten Vieh haltende Betriebe mit kleineren Biogasanlagen die größten Gewinner des neuen Gesetzes sein. Neben einer nach Größe der Anlage gestaffelten Grundvergütung gebe es Zuschläge, den so genannten „Nawaro“-Bonus für nachwachsende Rohstoffe, den „KWK“-Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung, den Bonus für innovative Technologien sowie künftig erstmals den Gülle-, den Landschaftspflegematerial- und den Emissionsminderungsbonus. Besonderes Augenmerk verdient nach von Boettichers Auffassung auch der neue Landschaftspflegematerial-Bonus, der in Höhe von zwei Cent pro Kilowattstunde gewährt wird: „Alle Biomasseanlagen, die überwiegend Material aus der Landschaftspflege wie beispielsweise Mahdgut einsetzen, können künftig mit dieser zusätzlichen Vergütung rechnen“, sagte er.
Der Minister plädierte dafür, Gärrestlager gasdicht abzudecken und Restgase zu nutzen, damit im Verlauf der gesamten Produktionskette so wenig klimaschädliches Methan wie möglich entweicht. „Mit derartigen Maßnahmen können wir sowohl die klimapolitischen Ziele erreichen, nämlich die Emission von Treibhausgasen vermindern, als auch nachhaltig Energie herzustellen“, sagte von Boetticher.
Weiter forderte er für den Anbau von Energiepflanzen eine nachhaltige Wirtschaftweise, die Belange des Umwelt-, Boden- und Wasserschutzes berücksichtige. Im Landesförderprogramm „Biomasse und Energie“ werden deshalb nur besonders klimafreundliche und energieeffiziente Konzepte (Kraft-Wärme-Kopplung) bezuschusst. Zudem wurde die Landesförderung für Biogasanlagen, die Mais einsetzen, seit 2007 an besondere Auflagen für den Maisanbau und die Ausbringung der Gärsubstrate geknüpft. Um Alternativen zum derzeit vorherrschenden Maisanbau zu fördern, geht der Minister jetzt noch einen Schritt weiter: Künftig sollen neu bewilligte Biogasanlagen nur dann Landesförderung erhalten, wenn sie in den Jahren 2009 und 2010 auf den Einsatz von Mais verzichten.
Informationen zum Landesförderprogramm „Biomasse und Energie“ und zur Biomassenutzung in Schleswig-Holstein gibt es im Internet:
www.zukuenftig-bioenergie.de. (PD)