"Mit diesem Entwurf werden Änderungsvorstellungen aufgegriffen, die seitens der Verbände seit langem angemahnt wurden, aber auch Vorschläge eingearbeitet, die seitens der Verwaltung aufgrund ihrer praktischen Erfahrung für notwendig gehalten wurden", so Rumpf gestern (19. November) zu der Novelle des seit 1996 geltenden Gesetzestextes. Die Neufassung war noch in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam von den damaligen Koalitionspartnern
CDU und
SPD erarbeitet worden und stand deshalb bereits auf der zweiten Tagung des Landtages auf der Tagesordnung.
Vor allem gehe es um Änderungen hinsichtlich eines besseren Tierschutzes, um Erleichterungen beim Besatz von Gewässern mit Fischen, die Aufhebung der Fischereischeinpflicht in so genannten geschlossenen Gewässern und allgemein eine "Verschlankung" des Regelungsbestandes, sagte die Ministerin. Letzteres gestalte sich aufgrund immer neuer europäischer Vorgaben oft schwierig, bedauerte Frau Rumpf, die sich jedoch entschlossen zeigte, EU-Recht auch künftig strikt im Maßstab eins zu eins umzusetzen.
Sie kündigte an, nach der Verabschiedung des neuen Landesfischereigesetzes auch die drei derzeit in Schleswig-Holstein geltenden Fischereiverordnungen überarbeiten und den neuen Gegebenheiten anpassen zu wollen. (PD)