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18.07.2008 | 00:53 | Inverkehrbringung 

Bundesrat für Beibehaltung der offenen Deklaration

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt das klare Votum des Bundesrates für die Beibehaltung der offenen Deklaration bei Futtermitteln.

Bundesrat für Beibehaltung der offenen Deklaration
So sollen die Futtermittelher­steller weiter grundsätzlich verpflichtet sein, die Gewichtsanteile der Aus­gangserzeugnisse mitzu­teilen. Der Bundesrat sieht durch den dabei anzuwendenden Toleranzbereich von 15 Prozent nach oben und unten den Herstellerinteressen ausreichend Rechnung getragen. Zudem lehnen die Bundesländer ein zusätzliches Auskunftsverweige­rungsrecht ab. Gemäß dem Verordnungs-vorschlag sollen Hersteller die Anfrage von Land­wirten ablehnen können, wenn sie durch die Herausgabe der Information ihr Recht auf geistiges Eigentum verletzt sehen.

Während die Erstellung eines Gemeinschaftskatalogs für Futtermittel-Ausgangserzeug­nisse ausdrücklich befürwortet wird, sehen die Ländervertreter noch zu viele Kennzeichnungs­vorschriften beim Inverkehrbringen von Primärprodukten. Der DBV begrüßt es, dass be­währte und für die Praxis wichtige Ausnahmeregelungen zur Entlastung von Kennzeich­nungsverpflichtungen wie bei Direktanlieferungen von Erntegut  der Landwirtschaft weiter zugesichert werden sollen. Auch für Nebenprodukte aus der Lebensmittelerzeugung mit hohem Wassergehalt wie Bierhefe oder Zuckerrübenpressschnitzel empfiehlt der Bundesrat Ausnahmeregelungen, weil ansonsten der Handel mit solchen Produkten erheblich erschwert würde oder zum Erliegen käme. Darüber hinaus rät die Länderkammer, auf verpflichtende Angaben zu Rohprotein und Rohfasern bei Grün- und Raufutter zu verzichten.  

Die Abgeordneten des Agrarausschusses der  europäischen Union haben dem DBV gegen­über bereits ebenso signalisiert, dass man nicht bereit sei, dem Kommissionsvoschlag auf Wegfall der Mengenangaben der Einzelfuttermittelkomponenten im Mischfutter zu folgen.

Der Bericht des Ausschussvorsitzenden  wird in der kommenden Woche beraten. Wie der DBV weiter erfahren hat, will Brüssel nun endlich auch die Lockerung des Verfütterungsver­botes von Tiermehl angehen. (PD)
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