So sollen die Futtermittelhersteller weiter grundsätzlich verpflichtet sein, die Gewichtsanteile der Ausgangserzeugnisse mitzuteilen. Der
Bundesrat sieht durch den dabei anzuwendenden Toleranzbereich von 15 Prozent nach oben und unten den Herstellerinteressen ausreichend Rechnung getragen. Zudem lehnen die Bundesländer ein zusätzliches Auskunftsverweigerungsrecht ab. Gemäß dem Verordnungs-vorschlag sollen Hersteller die Anfrage von Landwirten ablehnen können, wenn sie durch die Herausgabe der Information ihr Recht auf geistiges Eigentum verletzt sehen.
Während die Erstellung eines Gemeinschaftskatalogs für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse ausdrücklich befürwortet wird, sehen die Ländervertreter noch zu viele Kennzeichnungsvorschriften beim Inverkehrbringen von Primärprodukten. Der
DBV begrüßt es, dass bewährte und für die Praxis wichtige Ausnahmeregelungen zur Entlastung von Kennzeichnungsverpflichtungen wie bei Direktanlieferungen von Erntegut der Landwirtschaft weiter zugesichert werden sollen. Auch für Nebenprodukte aus der Lebensmittelerzeugung mit hohem Wassergehalt wie Bierhefe oder Zuckerrübenpressschnitzel empfiehlt der Bundesrat Ausnahmeregelungen, weil ansonsten der Handel mit solchen Produkten erheblich erschwert würde oder zum Erliegen käme. Darüber hinaus rät die Länderkammer, auf verpflichtende Angaben zu Rohprotein und Rohfasern bei Grün- und Raufutter zu verzichten.
Die Abgeordneten des Agrarausschusses der europäischen Union haben dem DBV gegenüber bereits ebenso signalisiert, dass man nicht bereit sei, dem Kommissionsvoschlag auf Wegfall der Mengenangaben der Einzelfuttermittelkomponenten im Mischfutter zu folgen.
Der Bericht des Ausschussvorsitzenden wird in der kommenden Woche beraten. Wie der DBV weiter erfahren hat, will Brüssel nun endlich auch die Lockerung des Verfütterungsverbotes von Tiermehl angehen. (PD)