(c) proplanta Das Verwaltungsgericht Münster lehnte laut Mitteilung vom Donnerstag ihren Eilantrag ab, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Anlage für 39.900 Masthähnchen vorläufig außer Kraft zu setzen (Az.: 10 L 199/09). Von dem Hühnerstall gingen vermutlich keine Umwelteinwirkungen oder Gerüche jenseits des Schutzwertes aus. Bei der Frage, ob Immissionen unzumutbar seien, komme es den «Durchschnittsbewohner» an, nicht aufs subjektive Empfinden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/lnw)
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