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14.02.2011 | 08:54 | Legehennenhaltung  

NRW und RLP: Kleingruppenhaltung von Legehennen soll verboten werden

Düsseldorf - In einem gemeinsamen Bundesrats-Antrag mit Rheinland-Pfalz, fordert NRW-Tierschutzminister Johannes Remmel eine Erweiterung des Verbots der Käfighaltung von Legehennen auch auf die Kleingruppenhaltung.

Kleingruppenhaltung
„Heute bietet sich uns allen eine große Chance: Die Chance, endlich einen Beschluss für den Tierschutz, im Sinne des Grundgesetzes zu fassen und damit eine Regelung gegen die tierschutzwidrige Haltung unserer Mitgeschöpfe, der Tiere, zu verabschieden“, so der Minister am Freitag in seiner Rede vor dem Bundesrat.

„Wir sehen die Haltung von Hennen auch in Kleingruppenkäfigen als tierschutzwidrig an. Die Tiere sind hier eben nicht, wie angenommen, in der Lage artgemäßes Verhalten wie Bewegung, Ruhen, Picken und Scharren auszuführen. Im Interesse der Tiere benötigen wir deshalb ein absolutes Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigen. Es ist sehr erfreulich, dass sich mittlerweile auch Bundesministerin Aigner unserer Position angeschlossen hat.“

Dem Bundesratsantrag von Nordhrein-Westfalen und Rheinland-Pfalz geht eine lange Historie voraus. Bereits im Jahr 1999 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Legehennen ein Mindestmaß an Platz und Bewegungsfreiheit zugestanden werden muss, um ihre natürlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen folgte daraufhin im Jahr 2002 die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die zu einem ersten Verbot der Käfighaltung von Legehennen führte.

Seit dem Jahr 2008 dürfen Legehennen in Deutschland nicht mehr in herkömmlichen Legebatterien gehalten werden. In diesen Anlagen lebten fünf Hennen in einem Käfig, jede Henne hatte dabei ungefähr die Fläche eines DIN A 4 Blattes zur Verfügung. Als Alternative wurde die Kleingruppenhaltung entwickelt. Dabei leben 40 bis 60 Hennen in einem Käfig, jede Henne hat dabei 50 Prozent mehr Platz wie in den Legebatterien. Aber auch hier ist eine artgerechte Haltung nicht möglich, wie aktuelle Studien belegen.

Der Antrag von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde in die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse verwiesen. Mit der endgültigen Abstimmung im Bundesrat ist Mitte März zu rechnen. (PD)
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