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14.04.2010 | 06:42 | Geflügelwirtschaft 

Änderung der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch tritt in Kraft

Berlin - Am 1. Mai 2010 tritt die im Oktober vergangenen Jahres vom Agrarrat der EU verabschiedete Änderung der europäischen Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch in Kraft.

Hähnchen
(c) christiancarlot - fotolia.com
Mit der Änderung dieses Rechtsrahmens wird sichergestellt, dass als 'frisch' angebotene Geflügelfleischzubereitungen, wie gewürztes oder mariniertes Hähnchen- oder Putenfleisch, nur aus frischem Geflügelfleisch hergestellt sind, das zu keiner Zeit gefroren gewesen ist. Durch die Änderung der Vermarktungsnorm wird, bei einem wachsenden Markt küchenfertiger Produkte, die Verwendung des Begriffs 'frisch' verbraucherorientierter, klarer und präziser definiert.


Klare Frische-Deklaration im Sinne des Verbraucherschutzes

Pünktlich zum Start der Grillsaison, bei der sich Geflügelfleisch hoher und weiter zunehmender Beliebtheit erfreut, wird zum 1. Mai 2010 eine entscheidende Regelung für die Verbraucher wirksam. Diese Garantie, dass als frisch angebotene Produkte auch nur aus frischem Fleisch hergestellt werden, besteht momentan nur für die Vermarktung von Geflügelfleisch. Mit dieser klaren Regelung ist der Entwicklung Rechnung getragen, dass Verbraucher frische Produkte aus heimischer Erzeugung bevorzugen, was sich am rückläufigen Trend gefrorener Ware erkennen lässt. So liegt der Anteil der Verbraucherkäufe an frischem Geflügelfleisch bei über 70%. Zu erkennen sind in Deutschland erzeugte Geflügelfleischzubereitungen an dem DDD Herkunftsnachweis auf der Verpackung. Dieser dokumentiert, dass das Geflügel in Deutschland geschlüpft, aufgezogen und verarbeitet wurde. (zdg)
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