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15.06.2009 | 09:15 | Hähnchenhaltungsverordnung 

Verschärfte Bestimmungen zur Besatzdichte benachteiligen deutsche Erzeuger

Berlin - Mit der vergangene Woche erlassenen Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) hat der Bundesrat die rechtsverbindlichen Vorschriften zur Haltung von Masthühnern in nationales Recht umgesetzt.

Hähnchen
(c) christiancarlot - fotolia.com
Für die Kurzmast, die bei der Erzeugung ganzer Tiere eingesetzt wird, ist damit ab sofort eine Besatzdichte von bis zu 35 kg/m2 und für die Langmast eine Besatzdichte von bis zu 39 kg/m2 vorgesehen. "Bund und Länder haben sich mit dieser Entscheidung von einer direkten Übernahme der EU-Regelung distanziert. Damit ist die deutsche Hähnchenwirtschaft restriktiveren Bestimmungen ausgesetzt als der Rest der EU", bewertet Rainer Wendt, Präsident des Bundesverbandes bäuerlicher Hähnchenerzeuger e.V. und ZDG-Vizepräsident, die neue Hähnchenhaltungsverordnung.


Keine Angleichung an internationale Wettbewerbsbedingungen
Mit einer rechtsverbindlichen Vorschrift zur Haltung von Masthühnern hatte der Rat der Europäischen Union bereits im Juni 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft Tierschutzregelungen erlassen. Diese "EU-Hähnchenhaltungsrichtlinie" sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Besatzdichte von bis zu 42 kg/m² vor. Mit der heute erlassenen Verordnung liegt die Grenze deutschlandweit jedoch bei 39 kg/m².

"Die Chance, eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in einem gemeinsamen Europa zu erreichen, ist damit vertan", bedauert Wendt die Situation im internationalen Vergleich. Die Anwendung der neuen Hähnchenhaltungsverordnung wird zeigen, ob die maximale Besatzdichtevorgabe der Richtlinie zu einem späteren Zeitpunkt nicht doch noch voll ausgeschöpft werden kann. Die deutschen Hähnchenerzeuger sehen sich aufgrund ihrer hohen Tierschutzpraxis und ihrer spezialisierten Sachkunde hierzu bestens vorbereitet. Obwohl sich die deutsche Hähnchenwirtschaft mit dem Ausgang der heutigen Entscheidung nicht zufrieden zeigt, lobte Wendt jedoch die profunde und sachliche Diskussion, auf deren Basis die Entscheidung heute gefällt wurde.


Neue Hähnchenhaltungsverordnung weiterhin zentrales Thema

"Das Thema Hähnchenhaltungsverordung ist damit jedoch nicht für uns vom Tisch" so Wendt weiter. Unter Beteiligung der Länder sollen weiterhin "Bundeseinheitliche Leitlinien zur guten fachlichen Praxis" erarbeitet werden. Der Bundesverband bäuerlicher Hähnchenerzeuger e.V. wird sich als berufsständische Interessenvertretung der deutschen Hähnchenwirtschaft an der Erarbeitung dieser Leitlinien beteiligen und damit die Erfahrungen der Tierhalter direkt in die Leitlinien einbringen.


Hintergrund
Mit der heutigen Entscheidung ist Deutschland der erste EU-Mitglieds-Staat, der die rechtsverbindlichen Vorschriften zur Haltung von Masthühnern in nationales Recht umgesetzt hat. Vor Verabschiedung der neuen Vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hatte sich die deutsche Hähnchenwirtschaft unter Beratung mit Ländern und Tierschutz-Organisationen auf freiwillige Eckwerte zur Hähnchenmast verständigt und sich an diesen seit 1999 orientiert. Mit der neuen Hähnchenverordnung sind nun erstmals rechtverbindliche Vorschriften geschaffen worden, die der Nachfrage der Verbraucher nach Teilstücken, Rechnung trägt. Die hierzu erforderlichen Hähnchen werden in der sogenannten Langmast erzeugt. Der höhere kg-Wert pro m² Nutzfläche resultiert dabei aus dem Höhenwachstum der Tiere. (ots)
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