24.10.2008 | 09:33 | Tierhaltung
«Hühnerbarone» müssen auf Legebatterien verzichten - UrteilLeipzig - Große Hühnerfarmen müssen Ende nächsten Jahres auf ihre alten Legebatterien verzichten. |
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Herkömmliche Käfige zur Haltung von Legehennen sind demnach nach Ablauf bestimmter Übergangsfristen nicht mehr zulässig, selbst wenn sie noch vor der Verschärfung des Tierschutzrechts in den Jahren 2002 bis 2006 genehmigt wurden. (Az.: BVwerG 7 C 48.07 und 7 C 4.08)
Geklagt hatten zwei Betreiber von Legehennen-Batterien aus dem Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) und dem Saalekreis (Sachsen- Anhalt). Sie forderten Bestandsschutz. Ihre Legebatterien waren in den 90er Jahren immissionsschutzrechtlich und bauaufsichtlich genehmigt worden. Inzwischen wurden jedoch die Anforderungen an eine artgerechte Haltung verschärft. Der Gesetzgeber hat eine Übergangsfrist bis Ende 2009 festgelegt. Danach müssen Legehennen mehr Platz bekommen, zunächst mindestens 750 statt 550 Quadratzentimeter pro Henne.
Die neuen Anforderungen gelten laut Bundesverwaltungsgericht auch unmittelbar für die Altanlagen - ohne das die früher erteilten Genehmigungen eigens aufgehoben werden müssen. Die Genehmigungen böten keinen Schutz vor nachträglichen Änderungen der tierschutzrechtlichen Bedingungen. (dpa)
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