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Der Betrieb mit bislang gut 35.000 Tieren liege im europäischen Vogelschutzgebiet «Unterer Niederrhein», teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Erweiterung um 20.000 Tiere komme nicht infrage, weil die agrar-industrielle Haltung mit dem Naturschutz nicht vereinbar sei.
Das Gericht gab damit einem Eilantrag des Naturschutzbunds statt. Die Kammer räumte ein, dass die Erweiterung einer «landwirtschaftlichen Hofstelle» in diesem Bereich zulässig sei. Als solche könne die agrar-industrielle Anlage aber nicht mehr gelten (Az.: 3 L 316/12). (dpa/lnw)