Das Landgericht Magdeburg habe am Donnerstag entschieden, dass die vier Frauen und zwei Männer rechtswidrig gehandelt hätten, sagte ein Sprecher. Die genaue Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest, möglich sind bis zu 104.000 Euro. Die Angeklagten hatten am 21. April 2008 das 2.500 Quadratmeter große Versuchsfeld mit Hacken umgepflügt und zerstört. Das Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) Gatersleben hatte geklagt und wollte ursprünglich 245.000 Euro geltend machen. Davon sind aus Sicht des Gerichts 141.000 Euro nicht gerechtfertigt.
Die
Gentechnikgegner haben nach Angaben des Gerichtssprechers nun vier Wochen Zeit, zur Entscheidung Stellung zu nehmen. Dann wird ein neuer Termin anberaumt. Der Versuchsanbau von Genweizen war Ende 2006 gestartet worden. Das wissenschaftliche Hauptziel des Versuchs, den Zusammenhang zwischen höherem Eiweißgehalt und Ertrag festzustellen, konnte IPK-Angaben zufolge nach der teilweisen Zerstörung nicht erreicht werden. (dpa)