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13.05.2009 | 18:04 | Gentechnik 

Ergebnisse von bundesweitem GVO-Saatgut-Monitoring liegen vor

Mainz - Geringste Spuren von gentechnisch veränderten Bestandteilen (GVO) wurden in einer Charge von Mais-Saatgut im bundesweiten GVO-Saatgut-Monitoring festgestellt.

GVO-Saatgut-Monitoring
(c) proplanta
Die Ergebnisse des bundesweiten Monitorings von gentechnisch verändertem Maissaatgut (GVO) liegen vor, teilt das rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz mit. Bei einer Untersuchung in Sachsen wurde festgestellt, dass in einer Charge von konventionellem Maissaatgut geringe Spuren der gentechnisch veränderten Maislinie NK 603 enthalten sind. Die Gehalte liegen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,1 Prozent und über der Nachweisgrenze von 0,03 Prozent. NK 603 hat eine Zulassung der EU zur Verwendung als Futtermittel und als Nahrungsmittel.  NK 603 darf jedoch in der EU nicht angebaut beziehungsweise ausgesät werden.

Bei dem in Sachsen untersuchten Saatgut handelt es sich um eine Maissorte, die insbesondere zur Erzeugung von Energie in Biogasanlagen genutzt wird. Da sich die Sorte vor allem für sehr gute, klimatisch günstige Maisstandorte eignet, wurde das Saatgut nur in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verkauft. Zum Zeitpunkt des Abschluss der Untersuchungen in Sachsen war das besagte Saatgut zum großen Teil bereits ausgesät.

Die Behörden der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz empfehlenden betroffenen Landwirten, die bereits gekeimten Maispflanzen umzubrechen und eine Neuaussaat vorzunehmen. Von den Behörden wird jedoch auch eine Verwertung des Erntegutes in einer Biogasanlage unter der Voraussetzung akzeptiert, dass sich die betroffenen Landwirte verpflichten, die Bewirtschafter benachbarter Maisflächen in einem Umkreis von 300 Metern über die Situation zu informieren. Falls der Aufwuchs der benachbarten Flächen nicht im Betrieb oder in einer Biogasanlage verwertet wird, muss die Ernte außerdem auf Spuren von GVO untersucht werden. Die Landesbehörden werden die Maßnahmen überwachen.

Sollten die betroffenen Landwirte binnen einer von der Behörde zu setzenden Frist  keine entsprechende Verpflichtungserklärung abgegeben haben, würden die erforderlichen Maßnahmen von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd als zuständiger Behörde angeordnet.

In Rheinland-Pfalz haben zehn Landwirte das besagte Saatgut auf einer Fläche von circa  100 Hektar ausgesät. Im Weiteren wird eine Unterstützung der Landwirte durch die Züchterfirma angestrebt. Erste Gespräche zwischen dem Umweltministerium  und der Firma haben bereits stattgefunden.


Ergänzende Informationen

Um die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beziehungsweise der Landwirte beim Kauf von Lebensmitteln, Futtermitteln und von Saatgut sicherzustellen, wird die Einhaltung der europäischen Kennzeichnungsvorschriften regelmäßig überprüft. Bei der Überwachung der Kennzeichnung erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf das Vorhandensein von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten.

Für Saatgut gibt es - im Unterschied zu Erntegut - noch keine von der EU festgelegten Kennzeichnungsschwellenwerte. Die Inverkehrbringer von Saatgut haben entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass Saatgut keine Bestandteile nicht vorgesehenen gentechnisch veränderten Materials enthält. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen deshalb seit Jahren im Rahmen eines abgestimmten GVO-Saatgut-Monitoringkonzepts im Handel befindliches Saatgut. (PD)
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