"Der Vertreter des Justizministeriums Baden-Württemberg hat schlüssig dargelegt, welche Kriterien eingehalten werden müssen, um zur Sicherung der Koexistenz gentechnikfreie Zonen einzurichten", sagte Murschel.
Murschel bezieht sich dabei auf folgende Ausführungen von Dr. Wolfgang Kunze: "Nur ausnahmsweise können gentechnikfreie Zonen mit dem Gedanken der Koexistenz von gentechnikfreier und gentechnikgestützter Landwirtschaft begründet werden; es handelt sich dabei dann aber um einen rein wirtschaftlichen Gesichtspunkt. Eine solche Ausweisung müsste in jedem Einzelfall mit den besonderen dortigen regionalen Gegebenheiten, die sich auf die Koexistenz nachteilig auswirken können, begründet werden, z.B. besondere klimatische Bedingungen, landschaftliche Gegebenheiten, kleinteilige Landwirtschaft." Dies bedeute nichts anderes als: Die Einführung gentechnikfreier Zonen hat hohe rechtliche Hürden, muss sehr gut begründet sein, ist aber möglich.
Gerade in Baden-Württemberg existiert aufgrund der Realteilung überall in besonderem Maße eine kleinteilige Landwirtschaft. Deshalb ist Baden-Württemberg nicht nur geeignet für die Einrichtung gentechnikfreier Zonen, sondern müsste im Interesse der Landwirtschaft alles daran setzen, solche Zonen einzurichten, um die gentechnikfrei wirtschaftenden Bauern zu schützen.
Murschel: "Allerdings setzen sich weder die CDU-FDP-Koalition im Land noch Agrarminister Peter
Hauk für gentechnikfreie Zonen ein. Sie weigern sich weiterhin, die gemeinsamen Anliegen von Bauern, Kommunen und Verbrauchern dabei zu unterstützen. Ziel der Bemühungen muss es darüber hinaus sein, allgemeinverbindliche Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene zur Einrichtung gentechnikfreier Zonen zu schaffen." (PD)