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08.09.2020 | 03:19 | Holzverkauf 

Klage gegen Hessen wegen angeblicher Verstöße gegen Kartellrecht

Wiesbaden - Das Land Hessen ist nach eigenen Angaben wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht beim Holzverkauf auf eine Millionensumme verklagt worden.

Holzmarkt
(c) proplanta
Eine eigens gegründete «ASG 4 - Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Hessen GmbH» habe die Forderungen von 21 Sägewerken aufgekauft, um gebündelt klagen zu können, teilte das Umweltministerium am Montag in Wiesbaden mit.

Dem Land werde vorgeworfen, gemeinsam mit kommunalen und privaten Waldbesitzern über Jahrzehnte ein «Rundholzsyndikat» unterhalten zu haben, die Forderungen beliefen sich auf mehr als 49 Millionen Euro.

«Wir werden uns entschieden gegen diese Klage wehren», kündigte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) an. Hinter der Klägerin stehe das international operierende Unternehmen Burford Capital. Die Firma habe sich darauf spezialisiert, Prozesse zu unterstützen und sich aus Teilen der Klagesumme zu finanzieren.

Ähnliche Klagen seien auch in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingegangen. Die Klägerseite selbst war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Die Klägerin behauptet nach Angaben des Umweltministeriums, dass die Sägewerke im Zeitraum von 2009 bis etwa Mitte des Jahres 2019 überhöhte Holzpreise an Hessen Forst hätten zahlen müssen. Die Sägewerke hätten durch die angeblich dominante Stellung von Hessen Forst auf dem Rundholzmarkt keine Möglichkeit gehabt, bei anderen Anbietern einzukaufen. Allerdings befinde sich der Großteil der klagenden Sägewerke nicht in Hessen, teilte das Ministerium weiter mit.

Die staatliche Forstverwaltung hat jahrzehntelang insbesondere kleine kommunale und private Waldbesitzer beim Holzverkauf unterstützt. Inzwischen hat sich Hessen Forst aus der Holzvermarktung im Privat- und Kommunalwald teilweise zurückgezogen.
dpa/lhe
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