„Geschulte Waldbesitzer verunglücken seltener bei Motorsägearbeiten“, sagt der Vorsitzende des SVLFG-Präventionsausschusses Frank Lauhöfer. „Dies setzt allerdings voraus, dass ihre Ausbildung von hoher Qualität ist“, so Lauhöfer weiter.
Versicherte können einen Zuschuss von 30 Euro bei der SVLFG beantragen, wenn sie an Lehrgängen begutachteter Schulungsbetriebe teilnehmen.
Für Waldbesitzer, die noch nicht an der Motorsäge gearbeitet haben, ist die Grundausbildung die richtige Wahl. Hier lernen Anfänger in Theorie und Praxis alles Wesentliche über Baumfällarbeiten im Schwachholz und über die Sicherheitsfälltechnik an mittelstarken Bäumen unter einfachen Verhältnissen. Der Kurs umfasst 18 Unterrichtseinheiten an zwei Tagen. Im dreitägigen Aufbauseminar mit 24 Unterrichtseinheiten können Fortgeschrittene tiefer in die Materie einsteigen und erlernen auch die fachgerechte Aufarbeitung gefällter Bäume.
Für Versicherte aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus eignen sich die Kurse AS Baum I und AS Baum II mit speziell für diese Zielgruppe erarbeiteten Aus- und Weiterbildungsinhalten.
Personen, die Motorsägenlehrgänge geben und ihren Ausbildungsbetrieb durch die SVLFG begutachten lassen möchten, damit ihre Lehrgangsteilnehmer einen Zuschuss zur Kursgebühr erhalten können, fordern die notwendigen Unterlagen bei der SVLFG per e-Mail an 402_praev_z_pf@svlfg.de an und vereinbaren einen Begutachtungstermin mit dem für sie zuständigen Mitarbeiter der SVLFG.
Ferner ist die vorgeschriebene Ausbilderprüfung abzulegen. Sobald alle notwendigen Schritte erfolgreich durchlaufen wurden, wird der Betrieb als begutachteter Ausbildungsbetrieb geführt und auf der Internetseite der SVLFG veröffentlicht.
„Wir sind daran interessiert, möglichst viele Waldbesitzer für die Arbeit im eigenen Wald gut vorbereitet zu wissen und investieren den Zuschuss, um langfristig Unfallzahlen und Folgekosten zu senken“, begründet Frank Lauhöfer die Initiative der SVLFG. (svlfg)
Zertifizierte Ausbildungsstätten Motorsägenkurse