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05.11.2010 | 02:45 | EU-Agrarpolitik 

RLV: Bürokratie in der Landwirtschaft abbauen

Bonn - „Von der Wiege bis zur Bahre - Formulare, Formulare“, sagt ein geflügeltes Wort, das diesen Umstand seit langem immer und immer wieder anprangert.

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(c) proplanta
Für Landwirte habe die überbordende Bürokratie ein Ausmaß angenommen, das nicht mehr vertretbar sei, bekräftigt der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und unterstützt die Forderung Gerd Sonnleitners, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), an Agrarkommissar Dr. Dacian Ciolos, die bürokratische Last endlich zu reduzieren.

„Der bürokratische Aufwand zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Mitgliedstaaten hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, das weder den Landwirten noch den Steuerzahlern mehr vermittelbar ist“, schrieb Sonnleitner mit Unterstützung der Landesbauernverbände wie dem RLV an den Agrarkommissar. Nach Ansicht Sonnleitners sollten die bestehenden EU-Rechtsgrundlagen nicht weiter den Ansatz einer „realitätsfernen 100 %-Perfektion verfolgen. Allein schon wegen der ständigen Veränderungen in Natur und Umwelt ist dies nicht möglich oder nur mit einem extrem hohen Aufwand zu erreichen.“ Dies betrifft die immer feiner werdenden Methoden zu den Flächenmessungen, die penible Erfassung auch kleinster Landschaftselemente ebenso wie die Behandlung der für die Landwirte und den Naturschutz wichtigen Bejagungsschneisen. Landwirte und Verwaltung könnten kräftig entlastet werden, wenn hier das EU-Recht eine den natürlichen und praktischen Gegebenheiten entsprechende Grund-Toleranz zulassen würde. Vor allem würde dieser Toleranz-Ansatz zu weniger Verdruss und wieder zu mehr Akzeptanz führen, hob Sonnleitner hervor.

Darüber hinaus sollte bei Cross Compliance (CC) grundlegend entschlackt werden, forderte Sonnleitner. So wäre es ein großer Fortschritt, wenn sich die Kommission und die Mitgliedstaaten auf EU-weit gültige CC-Schlüsselkriterien verständigen könnten. Uneffiziente oder überflüssige Bestandteile - wie etwa die Prüfung sogenannter Dokumentationspflichten oder die Kontrollen der Tierseuchen - sollten in jedem Fall herausgenommen werden. „Es kann auch nicht sein, dass wie jetzt beim Schutz des Dauergrünlandes immer mehr Kriterien in das CC-Regime einbezogen werden und möglicherweise sogar Grünlandkataster angelegt werden, ohne einen wirklichen Mehrwert für die Umsetzung der GAP zu erbringen“, kritisierte der Bauernpräsident. Das Prinzip von Cross Compliance, die Einhaltung des Fachrechts an den Erhalt von Direktzahlungen zu knüpfen, werde zunehmend durch das EU-Kontrollregime und die darauf ausgerichtete nationale verwaltungsmäßige Umsetzung zu einem kontraproduktiven, demotivierenden bürokratischen Problem, welches zunehmend auch die Entkopplung in Frage stellt. (rlv)
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