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07.03.2012 | 14:20 | Konsolidierungspaket 

Österreichisches Sparpaket: 98 Gesetze passierten den Ministerrat

Wien - Die österreichische Bundesregierung hat am gestrigen Dienstag im Ministerrat das Sparpaket beschlossen, die Beschlüsse wurden in 98 Gesetze gepackt.

Sparpaket
(c) proplanta
Bundeskanzler Werner Faymann sagte nach der Regierungssitzung, die Maßnahmen seien "alternativlos für Österreich und vernünftig". Ziel sei es unter anderem, möglichst rasch aus dem EU-Defizitverfahren herauszukommen und bis 2016 das Nulldefizit zu erreichen.

Vizekanzler Michael Spindelegger betonte laut APA, dass die Regierung auch Maßnahmen im strukturellen Bereich getroffen habe, womit sich auch reformatorisch grundlegend etwas ändere. Der ÖVP-Chef nannte den Bereich der Pensionen, bei denen man das (faktische) Antrittsalter anhebe, sowie die Deckelung der Kostensteigerung im Gesundheitssystem. Dass die Maßnahmen für manche hart sein können, räumte Spindelegger ein: "Es ist eine bittere Medizin für viele, aber die Voraussetzung, dass wir wieder gesund werden."
 
Das "Konsolidierungspaket" sieht zahlreiche Einsparungsmaßnahmen vor, die durch verschiedene Gesetzesänderungen umgesetzt werden sollen. Gegenüber den ursprünglich von den zuständigen Ministerien (vor allem Finanz- und Sozialressort) in Begutachtung geschickten Gesetzesentwürfen haben sich noch verschiedene Änderungen ergeben. Einige betreffen auch die Landwirtschaft.

Wie aus Verhandlungskreisen zu erfahren war, soll im sozial- und arbeitsrechtlichen Teil des Pakets die sogenannte "Auflösungsabgabe", die von Dienstgebern künftig bei der Kündigung von Mitarbeitern zu leisten ist, nur noch eingeschränkt kommen. Sowohl verpflichtende Ferial- und Berufspraktika als auch befristete Dienstverhältnisse von bis zu sechs Monaten werden ausgenommen. Damit soll eine übermäßige Belastung von Saisonbranchen vermieden und sichergestellt werden. Auch die LK Österreich hatte in ihrer Stellungnahme Kritik an dieser Abgabe geübt.
 
Im Bereich der Immobilienertragsteuer, die ursprünglich als Umwidmungsabgabe gedacht war, sollten alle Grundstücksveräußerungen, die zu Kapitalerträgen führen, mit 25 % besteuert werden. Davon wären auch Übergaben betroffen gewesen. Dies konnte offenbar jedoch abgewendet werden. Entnahmen aus dem Betriebsvermögen (etwa bei Schenkungen, Betriebsaufgaben und Flurbereinigungen) sollen zu keiner Steuerpflicht führen. Grundabtretungen, die im Rahmen von behördlichen Eingriffen oder zur Vermeidung solcher vorgenommen werden, sollen steuerfrei bleiben. Einkünfte aus Tauschvorgängen sind grundsätzlich steuerlich zu erfassen, ausgenommen im Rahmen von Zusammenlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren.

 
Beschluss im Parlament Ende März geplant
 
Das gestern vom Ministerrat beschlossene Sparpaket soll bis 2016 wieder ein Nulldefizit ermöglichen. Insgesamt will die Regierung durch Einsparungen und neue Steuern in den kommenden fünf Jahren EUR 27,9 Mrd. bewegen. In Kraft treten wird das umfangreiche Gesetzespaket in zwei Schritten: Steuererhöhungen am 01.04. und der Großteil der Einsparungen am 01.05.2012.
 
Der weitere Fahrplan für das Sparpaket sieht so aus: Nach dem Ministerratsbeschluss werden der Finanzrahmen für die Jahre 2012 bis 2016 sowie das Sparpaket in einer Sondersitzung am Donnerstag in den Nationalrat eingebracht. Am 14.03. folgt das traditionelle Expertenhearing im Budgetausschuss, der die Finanzpläne der Regierung eingehend beraten wird. Der endgültige Beschluss im Nationalrat und im Bundesrat ist für den 28. beziehungsweise 29.03.2012 vorgesehen.(BMLFUW/AIZ)
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