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10.04.2022 | 11:18 | Vertragsverletzungsverfahren 

Spanien droht weitere EU-Klage wegen Umweltbelastung

Brüssel - Der spanischen Regierung droht wegen unzureichendem Umweltschutz ein weiteres Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

EU-Klage Umweltbelastung
(c) proplanta
Die EU-Kommission kündigte in der vergangenen Woche an, Madrid wegen der Nichteinhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu verklagen. Grundlage sind Untersuchungen, die Verstöße gegen die Richtlinie in 133 spanischen Gemeinden dokumentiert hatten.

Laut der Brüsseler Behörde muss sichergestellt werden, dass die Gemeinden mit Kanalisationssystemen ausgestattet sind. Bei Nutzung von alternativen Anlagen müsse das gleiche Umweltschutzniveau erreicht werden. Die Kommission pocht außerdem darauf, dass die einschlägigen Vorschriften zur Abwasserbehandlung erfüllt werden.

Die vorausgegangenen Schritte dieses Vertragsverletzungsverfahrens, die Übermittlung eines Aufforderungsschreibens und einer mit Gründen versehenen Stellungnahme hatte Brüssel 2016 beziehungsweise im Februar 2020 eingeleitet. Im vergangenen Dezember hatte die Kommission angekündigt, Spanien wegen der mangelhaften Umsetzung der Nitratrichtlinie vor dem EuGH zu verklagen.

In Verbindung mit der Behandlung von kommunalem Abwasser hatten die Luxemburger Richter bereits in zwei vorangegangenen Verfahren gegen die Iberer entschieden. Auch Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien und Zypern wurden in der vergangenen Woche von der Kommission vorangetrieben.

Belgien wurde im Rahmen einer begründeten Stellungnahme aufgefordert, die vollständige Einhaltung der Fischereikontrollverordnung sicherzustellen. Nach Kommissionsangaben fehlt esinsbesondere an Kontrollmaßnahmen für das Wiegen, den Transport und die Rückverfolgbarkeit von Fischereierzeugnissen sowie für die Registrierung der Fänge.

Auf Zypern sieht die Kommission derweil Nachbesserungsbedarf beim Schutz und der Bewirtschaftung von Natura 2000-Gebieten. Demnach sind die Erhaltungsziele für einige Schutzgebiete ungenügend oder nicht vorhanden. Zudem sind oftmals keine ausreichenden Erhaltungsmaßnahmen festgelegt worden.
AgE
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