Die Technologie besteht Medienberichten zufolge bereits seit einigen Jahren; bisher waren aber dieKontrastverstärker Eisenoxyd und -hydroxyd für die bessere Sichtbarkeit bei dieser Verwendung nicht zugelassen.
Nun ist der Einsatz für Früchte wie Zitrusfrüchte, Melonen und Granatäpfel, deren Schalen nicht zum Verzehr geeignet sind, erlaubt. Die neue Kennzeichnungstechnologie könne eingesetzt werden, um alle oder einige der gemäß den Rechtsvorschriften der EU oder der einzelnen Mitgliedstaaten geforderten verbindlichen Kennzeichnungsangaben zu reproduzieren, heißt es im entsprechenden EU-Verordnungstext.
Außerdem seien Barcode, Markenname und Produktionsverfahren aufbrennbar. Durch das Lasern sollen unter anderem die Einzelaufkleber auf den Früchten überflüssig und die Rückverfolgbarkeit der Früchte vergrößert werden.
Die spanische Firma Laserfood hatte sich maßgeblich für die Zulassung eingesetzt und sich nun sehr erleichtert über die Entscheidung gezeigt. Das Unternehmen preist die Lasertechnik auch für Früchte mit verzehrbarer Schale wie Tomaten oder Äpfel an. Die entsprechende Verordnung der
EU-Kommission ist Ende Juni in Kraft getreten. (AgE)