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13.11.2022 | 10:00 | Glyphosatverlängerung 

Glyphosat-Urteil fällt am Dienstag - Slowenien das Zünglein an der Waage?

Brüssel - Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden am Dienstag (15.11.) im Berufungsausschuss erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat entscheiden.

Glyphosat-Urteil
EFSA legt Glyphosat Neubewertung voraussichtlich erst Mitte 2023 vor. (c) proplanta
Die Zulassung für den Herbizidwirkstoff läuft bekanntlich am 15. Dezember aus. Die erneute Abstimmung ist notwendig, da es Mitte Oktober im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) keine Mehrheit für oder gegen eine Verlängerung der Wirkstoffzulassung gegeben hatte.

Nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erklärt hatte, ihre abschließende Neubewertung von Glyphosat voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen zu können, schlug die Kommission zunächst eine einjährige Verlängerung vor. Bei der ersten Abstimmungsrunde waren die Befürworter in der Überzahl. Deutschland hatte sich enthalten; gleiches taten Frankreich und Slowenien.

Gegen den Entwurf votierten Kroatien, Luxemburg und Malta. Die erforderlichen Schwellen für eine qualifizierte Mehrheit liegen bei mindestens 55 % der Mitgliedstaaten sowie 65% der EU-Bevölkerung. Demnach hatten insbesondere die Enthaltungen der beiden größten EU-Länder - Deutschland und Frankreich - maßgeblich Anteil an der nicht zustandegekommenen Entscheidung.

Quorum denkbar knapp verfehlt

Zieht man die für die diesjährigen Abstimmungen zugrundegelegten Bevölkerungszahlen heran, ergibt sich, dass die Staaten, die sich enthalten oder gegen die Zulassungsverlängerung gestimmt haben, zusammen 35,27 % der EU-Bevölkerung repräsentieren. Damit wurde das Quorum von 65 % der EU-Bevölkerung von den Befürwortern denkbar knapp verfehlt. Dies bedeutet aber auch, dass beispielsweise schon ein Wechsel von Slowenien, auf das 0,47 % der EU-Bevölkerung entfällt, in das Zustimmungslager für eine Verlängerung der Zulassung reichen würde.

Sollte es allerdings auch im Berufungsausschuss seitens der EU-Länder keine Entscheidung für oder gegen die Wiederzulassung geben, ist die Kommission am Zug. Sie kann dann ihren Zulassungsvorschlag umsetzen.

Glyphosat nicht krebserregend

Im Oktober hatte eine Kommissionsprecherin auf Anfrage erklärt, dass man die Mitgliedstaaten, die sich enthalten oder gegen eine Wiederzulassung gestimmt haben, ermuntere, ihre Entscheidung zu überdenken. Unterdessen hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klargestellt, dass die Einstufung von Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die mit zur Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte.

Bekanntlich hatte Deutschland im selben Jahr unter dem damaligen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners SPD für eine Wiederzulassung des Herbizidwirkstoffs für fünf Jahre gestimmt und damit für eine qualitative Mehrheit der „Ja-Sager“ gesorgt.
AgE
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