Die EU-Mitgliedstaaten haben im Ständigen Ausschuss für Saatgut einem entsprechenden Vorschlag der Kommission zugestimmt, teilte diese am Dienstag mit. Es handelt sich um Arten, die vorrangig in bestimmten Regionen vorkommen, die aber bisher nicht reproduziert und vermarktet werden dürfen, weil sie die EU-Zulassungsbedingungen nicht erfüllen.
Um Saatgut in der EU vermarkten zu dürfen, muss es einen Zulassungsprozess durchlaufen und dann in nationale Verzeichnisse und den EU-Saatgutkatalog eingetragen werden. Auch für die Reproduktion gelten bestimmte Vorschriften, mit denen die EU einen hohen Qualitätsstandard garantieren will.
Künftig soll aber auch Saatgut in die Kataloge aufgenommen werden können, das nicht alle Bedingungen erfüllt, sofern bestimmte Mindeststandards eingehalten werden. Die Kommission hält das für wichtig, damit die genetische Vielfalt erhalten bleibt. Die vom normalen Zulassungsverfahren ausgenommenen Arten sollen allerdings nur in begrenzten Mengen produziert und vermarktet werden dürfen. Außerdem soll die Vermarktung auf die Regionen beschränkt bleiben, wo die Arten vorkommen. Die Kommission sieht in der Regelung auch einen Beitrag zur Versorgung regionaler Märkte mit Saatgut, das an die örtlichen Bedingungen gut angepasst ist. DJG/frh/ssc/10.4.2007
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April 17, 2007 08:47 ET (12:47 GMT)
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