Im Verlauf des Jahres hatte die Kommission versichert, dass sie alle nötigen Maßnahmen einschließlich des Verbots von Importen brasilianischen Rindfleischs in die EU ergreifen werde.
COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka PESONEN erklärte: „Die Kommission muss zweierlei tun. Erstens muss sie uns sagen, was sie gegen das gravierende und anhaltende Unvermögen Brasiliens, gleiche Standards bei
Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit wie in der EU sicherzustellen, zu tun gedenkt.
Zweitens muss sie so bald wie möglich die vorläufigen Ergebnisse der November-Mission des Lebensmittel- und Veterinäramts (FVO) der EU in Brasilien veröffentlichen, um für volle Transparenz zu sorgen und keine Unruhe bei den Verbrauchern aufkommen zu lassen. Entsprechend der gemachten Ankündigung muss Beides bis Ende 2007 geschehen.
Für alle, die Nahrungsmittel für den EU-Markt produzieren, müssen die gleichen Rahmenbedingungen gelten.” Anlässlich der jüngsten Sitzung der Beratungsgruppe der Kommission für Rindfleisch gelangte die Delegation von COPA/COGECA zu dem Schluss, dass ein sofortiges Importverbot für brasilianisches Rindfleisch angesichts des Fortbestands sanitärer Risiken in Brasilien und der Uneinheitlichkeit der Kontrollmaßnahmen gerechtfertigt ist. Schon in der Vergangenheit waren Brasilien lange Perioden eingeräumt worden, um Mängel, die wiederholt bei FVO-Missionen festgestellt wurden, zu beheben. Diese Zeit ist nicht gut genutzt worden. Es ist nunmehr Sache der Kommission, tätig zu werden.
Große Bestürzung bei den Experten von COPA/COGECA haben die FVO-Ergebnisse der Brasilien-Mission vom März 2007, die erst im Oktober dieses Jahres veröffentlicht wurden, ausgelöst. Aus diesem Bericht geht deutlich hervor, dass in Brasilien verabsäumt wird, ein wirksames Impfprogramm gegen Maul- und Klauenseuche (MKS) zu betreiben, befriedigende Tests auf Abwesenheit des MKS-Virus durchzuführen, eine angemessene Rückverfolgbarkeit der Tiere (Tierkennzeichnung und Kontrolle der Tierbewegungen) sicherzustellen und zu gewährleisten, dass einzig und allein Fleisch aus MKS-freien Zonen den europäischen Verbraucher erreicht.
Die europäischen Bürger dürfen nicht dadurch an der Nase herumgeführt werden, dass zwei verschiedene Arten von Standards für zum Verzehr angebotene Lebensmittel zur Anwendung kommen. (PD)