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18.12.2008 | 12:20 | EU-Agrarpolitik 

Kurzinformation des Europäischen Rechnungshofs zum Sonderbericht Nr. 11/2008 "Verwaltung der Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Union zugunsten der öffentlichen Getreidelagerhaltung"

Brüssel - Ziel der öffentlichen Lagerhaltung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist es, die betreffenden Märkte zu stabilisieren und der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu sichern.

Getreidelagerhaltung
(c) proplanta
Die Mitgliedstaaten kaufen die Erzeugnisse zu dem vom Rat auf Vorschlag der Kommission festgesetzten Interventionspreis an und lagern sie ein, bis sie ohne Beeinträchtigung der Preise auf den Märkten der EU verkauft werden können. Die Kommission erstattet den Mitgliedstaaten die Lagerhaltungskosten und einen Teil der ursprünglichen Ankaufskosten für die eingelagerte Ware (Wertberichtigungselement).

Die Interventionspolitik für Getreide wurde im Jahr 1962 vom Rat als ein Instrument der Gemeinsamen Marktorganisation für Getreide eingeführt. In den vergangenen Jahren kam es wegen eines deutlichen Anstiegs der Marktpreise zu einem starken Rückgang der eingelagerten Getreidebestände. Der derzeit laufende "Gesundheitscheck" im Bereich der Landwirtschaft umfasst Vorschläge der Kommission zur Beibehaltung der öffentlichen Intervention zumindest für die Hauptgetreideart (Brotweizen) und einige weitere Erzeugnisse als Sicherheitsnetz für den Fall von Marktstörungen.

In den Jahren 2007 und 2008 prüfte der Hof die Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Union zugunsten der öffentlichen Getreidelagerhaltung bei der Kommission und in zwei Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2006 und 2007 noch die höchsten Getreidebestände aufwiesen, unter dem Aspekt der Sparsamkeit.

In diesem Bericht gelangt der Hof zu folgenden Schlussfolgerungen:
  • Während die Verfahren, mit denen sichergestellt werden soll, dass das angekaufte Getreide die vorgeschriebene Qualität aufweist und sachgerecht gelagert wird, korrekt angewandt werden, wird mit den im Zusammenhang mit dem Getreideabsatz angewandten Verfahren nicht immer gewährleistet, dass die Netto-Interventionskosten möglichst niedrig gehalten oder die Bestände nicht länger als notwendig gelagert werden.
  • Die Transparenz des Haushaltsverfahrens ließe sich durch die Ausweisung sämtlicher Kostenelemente von Tätigkeiten, die nicht unmittelbar mit den Zielen der Interventionslagerhaltung von Getreide in Zusammenhang stehen, wie etwa die Unterstützung stark benachteiligter Personen oder der Biokraftstoffindustrie, verbessern.
  • Die für die Getreidelagerhaltung an die Mitgliedstaaten geleisteten Zahlungen beruhen auf Datenmeldungen an die Kommission. Angesichts der Höhe der betreffenden Beträge sollte die Kommission ihre Kontrollverfahren verstärken und Vor-Ort-Kontrollen der Daten einführen.
  • Mit der Methode zur Berechnung der Erstattungen an die Mitgliedstaaten wird im Allgemeinen sichergestellt, dass die Erstattungen die zugrunde liegenden Kosten nicht übersteigen und die Mitgliedstaaten einen Anreiz haben, die Kosten niedrig zu halten. Die Kommission sollte allerdings ihren Pauschbetrag für Transaktionen ohne Warenbewegung überprüfen. Außerdem sollten die bei der Berechnung der Finanzierungskosten zugrunde gelegten Sätze überprüft werden, um die Mitgliedstaaten anzuhalten, die tatsächlich angefallenen Finanzierungskosten zu melden, und das Risiko der Überkompensation auf ein Mindestmaß zu verringern.

Der Hof empfiehlt nachdrücklich, diese Verbesserungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen, selbst wenn sie angesichts der derzeitigen starken Marktlage und des Fehlens von Beständen kurzfristig vermutlich nur begrenzte finanzielle Auswirkungen haben. Bei einem künftigen Wiederanstieg der Getreidebestände könnten sie erhebliche Konsequenzen für den EU-Haushalt haben. (PD)
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