Fleisch und Milch von Nachkommen geklonter Tiere sollten aber freigegeben werden, schlug EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli am Dienstag in Brüssel vor. Lebensmittel von Klontieren werden nach diesem Vorschlag weiter nicht für den Verzehr in Europa zugelassen. Auch der Import geklonter Tiere und von Klonfleisch bleibt verboten.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. «Die Verbraucher in Europa lehnen Fleisch von geklonten Tieren mehrheitlich ab.» Geklärt werden müsse aber der Umgang mit den Nachkommen geklonter Tiere. Deutschland und andere Länder hatten eine Sonderregelung mit Blick auf den Tierschutz gefordert.
Harsche Kritik kam von der Bundestags-Opposition. Die Grünen lehnen eine Zulassung des Fleisches von Nachkommen geklonter Tiere ab. «Es ist eine Täuschung für Verbraucherinnen und Verbraucher», sagte Grünen-Abgeordnete Ulrike Höfken. Die Agrarexpertin der Linksfraktion, Kirsten Tackmann, monierte, es gebe zu viele Ausnahmen.
Die Mitgliedstaaten und das Europaparlament, das ein totales Verbot fordert, müssen den Plänen noch zustimmen. Anders als in den USA und Kanada sind in der EU bisher weder Fleisch noch Milchprodukte auf dem Markt, die von geklonten Tieren stammen. In den Handel könnten diese Lebensmittel erst nach aufwendiger Prüfung der Behörden gelangen. Bislang wurde nach EU-Angaben keine Zulassung erteilt.
Nicht auszuschließen ist aber, dass Produkte der Nachkommen von Klon-Schaf Dolly & Co in die Supermärkte kommen, weil es dafür kein explizites Verbot gibt. Im Sommer war in Großbritannien das Fleisch von Nachkommen einer Klonkuh in die Nahrungskette geraten. «Es gibt keinerlei Gesundheitsbedenken», sagte EU-Kommissar Dalli.
Laut dem Brüsseler Vorschlag dürfen Züchter und Landwirte auch weiter Samen und Embryonen geklonter Rinder, Schweine und anderer Tiere aus Nicht-EU-Ländern importieren. Die Bauern werden aber verpflichtet, das Material zu kennzeichnen und in einer Datenbank zu speichern.
Nach Angaben der EU-Kommission stammen nur 2,5 Prozent des Rinder-Samens, der in der EU bei künstlicher Befruchtung eingesetzt wird, aus dem außereuropäischen Ausland. Europa dürfe bei dieser Technik nicht den weltweiten Anschluss verlieren. Deshalb will die EU-Kommission das Klonen für wissenschaftliche Zwecke und die Erhaltung bedrohter Tierarten begrenzt zulassen.
Die Aufweichung des strikten Klonverbots stößt im EU-Parlament auf Widerstand. Die Abgeordneten wollen das Verbot auch auf Samen und Embryonen ausdehnen und hatten im Juli weiterreichende Regeln verlangt. Die Mehrheit der EU-Staaten hatte zuletzt gefordert, das Verbot auch auf die erste Generation der Nachkommen geklonter Tiere auszudehnen. (dpa)