(c) tiero - fotolia.com Die Rechnungsprüfer analysierten stichprobenartig die Steuererklärungen von tausenden Beihilfenempfängern für die Jahre 2003 bis 2006. Danach zahlte das Landwirtschaftsministerium in dieser Zeit umgerechnet EUR 38 Mio. Subventionen an 2.702 Begünstigte, die ohnehin Jahreseinkommen über EUR 1,9 Mio. erzielten. Nach dem Landwirtschaftsgesetz von 2002 entfällt ab dieser Einkommenshöhe jedoch die Anspruchsberechtigung, wenn mehr als ein Viertel der Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft erzielt wird.
Als konkretes Beispiel für mangelnde Kontrolle nennt der Rechnungshof den Fall eines Versicherungsunternehmers, der innerhalb von vier Jahren insgesamt EUR 232.000,- einstrich, obwohl er über der Einkommensschwelle lag. Bei einem durchschnittlichen jährlichen Subventionsvolumen von über EUR 12 Mrd. für 1,8 Mio. Empfänger ist die Beanstandungsquote mit weniger als 1% allerdings verhältnismäßig niedrig.
Mit dem Landwirtschaftsgesetz 2008, das für die Jahre 2009 bis 2012 gilt, werden die Kriterien für den Erhalt der Agrarzahlungen verschärft. Beispielsweise darf das außerlandwirtschaftliche Einkommen eines Begünstigten nicht mehr als EUR 387.000,- und das landwirtschaftliche nicht mehr als EUR 581.000,- betragen, um noch für staatliche Transfers in Frage zu kommen. Der Rechnungshof warnt, damit steige das Risiko unberechtigter Subventionszahlungen.
Die Prüfbehörde empfiehlt dem Ministerium, ein Kontrollsystem aufzubauen, mit dem die Anspruchsberechtigung aller Antragsteller lückenlos überprüft werden kann. Die Ermächtigung soll sich das Ressort nötigenfalls vom Kongress einholen. Zurzeit sind die Kontrollrechte des Agrarministeriums begrenzt. Die Beamten erhielten nicht einmal Einblick in die personenbezogene Auswertung der Steuererklärungen durch den Rechnungshof. (aiz)
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