Mit der Sondersteuer auf zuckerhaltige Getränke, Energy-Drinks und kleine alkoholische Getränke solle ein gesünderes Verbraucherverhalten gefördert werden, teilte die Kanzlei des Präsidenten mit.
Gemäß dem neuen Gesetz, das ab 2021 in Kraft tritt, werden zucker- oder süßstoffhaltige Getränke mit 0,5 Zloty (0,11 Euro) pro Liter besteuert. Die Zusatzsteuer ist für koffein- oder taurinhaltige Getränke wie Energy-Drinks und Getränke mit mehr als 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter vorgesehen. Beim Verkauf von Alkohol in Flaschen mit bis zu 300 Millilitern sind 25 Zloty pro verkauftem Liter reinen Alkohols zu bezahlen. Die Steuer gilt nicht für alkoholische Getränke, die in Restaurants oder Bars konsumiert werden.
Der Verkauf von aromatisierten alkoholischen Getränken in kleinen Flaschen, die als «Malpki» (Äffchen) bezeichnet werden, florierte in den letzten Jahren in Polen zum Bedauern von Experten für Alkoholprävention. Die Einnahmen aus der neuen Sondersteuer gehen in erster Linie an den Nationalen
Gesundheitsfonds NFZ sowie an regionale Verwaltungsorgane.