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15.05.2009 | 19:47 | Datenschutzbestimmungen 

Google Street View muss Datenschutz beachten

Stuttgart - Spezielle Fahrzeuge des Internetdiensteanbieters Google fahren seit einigen Tagen wieder durch Städte und Gemeinden Baden-Württembergs, um Straßen und Gebäude aufzunehmen.

Google Street View
(c) Google
Später sollten die Fotos dann unter Google Street View im Internet veröffentlicht werden. Wesentliche datenschutzrechtliche Anforderungen, die an ein solches Angebot zu richten sind, haben die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden im November 2008 in ihrem Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten insbesondere im Internet zusammengefasst.

Auf Drängen der Datenschutzaufsichtsbehörden hat sich Google inzwischen bereit erklärt, diesen Anforderungen Rechnung zu tragen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unter anderem folgende Maßnahmen zu ergreifen:

- Das Unternehmen informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber, in welchen Ortschaften in der nächsten Zeit Straßen- und Gebäudeaufnahmen erfolgen.Eine Liste dieser Städte und Gemeinden ist im Internet unter maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html zu finden. Da in einem Fall festgestellt wurde, dass Aufnahmen in einer nicht in der Liste enthaltenen Stadt gefertigt wurden, haben die Datenschutzaufsichtsbehörden Google aufgefordert, nur in Orten zu fotografieren, für die dies zuvor angekündigt wurde.

- Wer nicht damit einverstanden ist, dass Fotos seines Hauses oder seiner Wohnung im Internet veröffentlicht werden, kann gegenüber dem Unternehmen dagegen Widerspruch einlegen. Das Unternehmen sicherte dabei zu, dass rechtzeitig eingehende Widersprüche noch vor der Veröffentlichung berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist auch nach der Veröffentlichung noch ein Widerspruch möglich. Nähere Hinweise des Unternehmen hierzu finden sich ebenfalls unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html.

- Gesichter fotografierter Personen werden automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“). Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.

- Fotografierte Kfz-Kennzeichen werden ebenfalls automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“). Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich


Betroffene, die zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte verhindern wollen, dass Fotos ihres Hauses oder ihrer Wohnung im Internet veröffentlicht werden, sollten sich möglichst rasch, nachdem sie von den Aufnahmen erfahren, an das Unternehmen wenden und ihren Widerspruch gegen die Veröffentlichung erklären.

Schriftliche Widersprüche können dabei an „Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg” gerichtet werden. Dabei sollte auch die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich die Beschwerde richtet. (PD)
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