Ein Ziel des modernisierten Jagdrechts sei, zum Auf- und Umbau stabiler Mischwälder beizutragen, teilte die Staatskanzlei in Hannover mit.
Dafür müsse der Wildbestand «regional auf ein für das
Ökosystem verträgliches Niveau abgesenkt und gehalten werden». Das Kabinett verabschiedete am Dienstag den Entwurf, zu dem sich nun die Jagd- und
Umweltverbände äußern sollen.
Bei der
Jagd auf Rehe solle die bisherige Begrenzung der Abschüsse durch einen Mindestabschussplan ersetzt werden. Die Abstimmung vor Ort werde den Waldbesitzern und Jägern übertragen. Für Rot-, Dam- und Muffelwild solle es künftig dreijährige Abschusspläne geben, Nachbewilligungen für das laufende Jagdjahr könnten damit entfallen.
Das Verbot von Nachtzieltechnik soll fallen, um die Jagd auf
Wildschweine oder zugewanderte nachtaktive Tierarten wie den Waschbär zu vereinfachen. Die geplante Jagbarkeit des Wolfs steht noch nicht in dem Entwurf. Die Regierungsfraktionen
SPD und
CDU wollen sie aber im Lauf des parlamentarischen Verfahrens ergänzen. So könne das neue Gesetz noch in diesem Jahr einschließlich der Regelungen für den Wolf verabschiedet werden.