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09.11.2014 | 00:08 | Untere Jagdbehörden 

Rheinland-Pfalz: Bislang nur ein Antrag auf Jagdverbot aus ethischen Gründen gebilligt

Mainz - Grundeigentümer können seit Dezember 2013 beantragen, dass auf ihrem Gelände aus ethischen Gründen nicht mehr gejagt wird - und einige Rheinland-Pfälzer tun das auch.

Jagdverbot aus ethischen Gründen
(c) proplanta
Bis Ende Oktober wurden bei den unteren Jagdbehörden im Land insgesamt 15 Anträge auf eine Befriedung aus ethischen Gründen registriert, teilt das Umweltministerium in Mainz auf Anfrage mit.

Sechs davon haben sich aus verschiedenen Gründen erledigt, einer ist gebilligt, die übrigen laufen noch. Der Landesjagdverband lehnt die Regelung ab.

Rechtskräftig ist bislang nur ein Fall: Der Kreis Kusel hat dem Antrag einer Frau stattgegeben, dass Jäger auf ihrem gut 25 Hektar großen Gelände nicht mehr anlegen dürfen. (dpa/lrs)
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