Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis bestätigte am Donnerstag eine vorangegangene Entscheidung aus erster Instanz, gegen die drei klagende
Jäger aus dem Saarland in Berufung gegangen waren. Die Männer aus Merzig und Neunkirchen hatten gegen die Landesbeauftragte für
Datenschutz und Informationsfreiheit geklagt.
Sie sind der Meinung, dass Videoaufzeichnungen an sogenannten Kirrungen - Lockfütterungsstellen für die
Jagd auf
Wildschweine - ausschließlich zu Jagdzwecken im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung erfolgen. Das sah das OVG wie schon das Verwaltungsgericht im Mai 2016 anders. Weil es ein Betretungsrecht für den Wald gebe, handele es sich «um eine faktisch öffentliche Fläche» im Umkreis der Kirrung.
Das Argument der Jäger, ihre Kameras seien so eingestellt, dass nur Tiere und keine Menschen gefilmt werden, überzeugten das Gericht nicht. Personenbezogene Daten und Bildaufzeichnungen von Menschen, die mit der Jagd nichts zu tun haben, unterlägen dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes.
«Deshalb wird die Meldung zu Recht von der Behörde verlangt», betonte der Vorsitzende Richter Michael Bitz. Es sei für Spaziergänger «nahezu unmöglich», zu erkennen, wo sich derartige Kirrungen befänden. So hatte sich zuvor auch der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Steffen-Werner Meyer, geäußert.
Offen blieb vor Gericht die Frage, wieviel Kameras im Saarland im Einsatz sind. In diesem Jahr gemeldet wurden der Datenschutzbehörde erst vier, sie geht daher von einer hohen Dunkelziffer aus. Anwalt Christian Halm, selbst Jäger, sagte, seine Mandanten hätten vor allem deshalb gegen die Behörde geklagt, weil sie sich über den Bürokratieaufwand ärgerten. Seine Enttäuschung über das Urteil hielt sich trotzdem in Grenzen.
«Wir haben zwar verloren - aber trotzdem gewonnen.» Denn durch eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz werde die Meldepflicht am 25. Mai 2018 ohnehin aufgehoben. «Über die politische Schiene haben wir also schon einen Sieg errungen.»