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15.09.2017 | 10:18 | Jagdgesetze 
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Meldepflicht von Wildkameras gerichtlich beschlossen

Saarlouis - Vergebens haben sich Jäger aus dem Saarland juristisch dagegen gewehrt, den Betrieb einer Wildkamera bei einer Datenschutzbehörde melden zu müssen.

Jagdgesetz
(c) proplanta
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlandes in Saarlouis bestätigte am Donnerstag eine vorangegangene Entscheidung aus erster Instanz, gegen die drei klagende Jäger aus dem Saarland in Berufung gegangen waren. Die Männer aus Merzig und Neunkirchen hatten gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geklagt.

Sie sind der Meinung, dass Videoaufzeichnungen an sogenannten Kirrungen - Lockfütterungsstellen für die Jagd auf Wildschweine - ausschließlich zu Jagdzwecken im Rahmen der privaten Freizeitgestaltung erfolgen. Das sah das OVG wie schon das Verwaltungsgericht im Mai 2016 anders. Weil es ein Betretungsrecht für den Wald gebe, handele es sich «um eine faktisch öffentliche Fläche» im Umkreis der Kirrung.

Das Argument der Jäger, ihre Kameras seien so eingestellt, dass nur Tiere und keine Menschen gefilmt werden, überzeugten das Gericht nicht. Personenbezogene Daten und Bildaufzeichnungen von Menschen, die mit der Jagd nichts zu tun haben, unterlägen dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes.

«Deshalb wird die Meldung zu Recht von der Behörde verlangt», betonte der Vorsitzende Richter Michael Bitz. Es sei für Spaziergänger «nahezu unmöglich», zu erkennen, wo sich derartige Kirrungen befänden. So hatte sich zuvor auch der stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte des Saarlandes, Steffen-Werner Meyer, geäußert.

Offen blieb vor Gericht die Frage, wieviel Kameras im Saarland im Einsatz sind. In diesem Jahr gemeldet wurden der Datenschutzbehörde erst vier, sie geht daher von einer hohen Dunkelziffer aus. Anwalt Christian Halm, selbst Jäger, sagte, seine Mandanten hätten vor allem deshalb gegen die Behörde geklagt, weil sie sich über den Bürokratieaufwand ärgerten. Seine Enttäuschung über das Urteil hielt sich trotzdem in Grenzen.

«Wir haben zwar verloren - aber trotzdem gewonnen.» Denn durch eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz werde die Meldepflicht am 25. Mai 2018 ohnehin aufgehoben. «Über die politische Schiene haben wir also schon einen Sieg errungen.»
dpa
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Kommentare 
Timm Thaler schrieb am 05.12.2017 20:16 Uhrzustimmen(23) widersprechen(31)
WIldkameras hängen normalerweise an Orten, an denen nur selten Menschen vorbei kommen. Einfach, weil sie sonst ständig geklaut werden. Außerdem sollten sich Leute, die wahrscheinlich jedes Brötchen und jedesmal tanken mit der Karte bezahlen doch bitte nicht über den Überwachungsstaat echaufieren, denn das ist leicht lächerlich.
wettervorhersage schrieb am 12.11.2017 10:42 Uhrzustimmen(58) widersprechen(72)
Zu viele Bürger denken, dass es nie ein Problem werden könnte, dass sie 'aufgezeichnet' werden, schließlich hätten sie nichts zu verbergen.
Wohl war, dass sie sich an Gesetze halten, doch ist das keine Garantie für
Hatin Dindu schrieb am 03.11.2017 22:55 Uhrzustimmen(102) widersprechen(72)
@cource
Ganz schön viel Meinung, für so wenig Ahnung!
Wildkameralist schrieb am 24.10.2017 09:41 Uhrzustimmen(88) widersprechen(78)
Der Kommentar geht am Thema vorbei. Im Gegenteil, er zeigt, es gibt es viele Mitbürger/-innen mit einer Überwachungsphobie, die in einem Rundumschlag vorbeugend erst einmal pauschal verteufeln, ohne die Materie zu kennen.
cource schrieb am 17.09.2017 08:56 Uhrzustimmen(67) widersprechen(132)
das spitzel- und denunziantentum hat in deutschland eine lange tradition/wird mit der muttermilch aufgesogen, und die alternative für doofe/afd will diesen trend auch noch verstärken, denn wer sich nicht ausspionieren lässt der hat was zu verbergen und ist ein systemfeind
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