Mit den Stimmen der großen Koalition bei Ablehnung von Linken, Grünen und Piraten passierte das Gesetz am Mittwoch den Saarbrücker Landtag.
Die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren bleibt erlaubt, allerdings mit Einschränkungen. Der Abschuss von wildernden Haustieren wird verboten, in Ausnahmefällen kann die Polizei einen Abschuss erlauben. Bleihaltige Munition wird ab 2017 verboten.
Umweltminister Reinhold Jost (
SPD) sprach von einem «schwierigen Spagat» in der Abwägung der Interessen von Jägern auf der einen sowie Tier- und Naturschützern auf der anderen Seite. (dpa/lrs)