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14.05.2010 | 15:10 | Klimaschutz 

Freistaat hilft Landkreisen beim Klimaschutz - Attraktive Förderung für Teilnahme am European Energy Award

Dresden - Sachsens Landkreise bekommen neue Hilfe beim Umweltmanagement.

Freistaat hilft Landkreisen beim Klimaschutz Attraktive Förderung für Teilnahme am European Energy Award
Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat dafür die Förderrichtlinie „Energieeffizienz und Klimaschutz" (EuK) für Landkreise erweitert und verbessert. „Mit der neuen Regelförderung erhalten die Landkreise bis zu 75 Prozent ihrer Kosten für die Teilnahme am Energie- und Klimaschutzinstrument ‚European Energy Award’. Für einen Landkreis mit mehr als 200.000 Einwohnern macht das immerhin 37.500 Euro aus, die der Freistaat als Zuschuss bereitstellt", verdeutlicht Staatsminister Frank Kupfer.

„In Sachsen können nunmehr alle Landkreise von der neuen Förderung profitieren. Ich sehe darin einen beachtlichen Anreiz für mehr Energieeffizienz und Klimabewusstsein in Sachsen", so Staatsminister Frank Kupfer. Der Freistaat Sachsen reagiert damit auf die Ergebnisse eines deutschlandweit durchgeführten Modellprojektes, an dem auch der Landkreis Görlitz und der Vogtlandkreis beteiligt waren. Ziel dieses Projektes war es, das europaweite Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren „European Energy Award" (EEA) auch für Landkreise zu erproben. Bisher wurde das Verfahren nur für Kommunen angewandt.

„Unsere Erfahrungen mit dem Landkreis Görlitz und dem Vogtlandkreis haben ergeben, dass der ‚European Energy Award’ auch für die Verwaltungsstrukturen, Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Landkreise geeignet ist. Er bietet dort ebenso große Chancen für Verbesserungen beim Energie- und Klimaschutz, wie er es bei den Städten und Gemeinden bereits eindrucksvoll gezeigt hat", erklärt Christian Micksch, Geschäftsführer der Sächsischen Energieagentur SAENA. Insgesamt waren seit 2008 an dem Modellversuch sieben Landkreise aus Deutschland beteiligt.

Die Fördermittel des Freistaates für die Teilnahme am EEA sind ab sofort über die Richtlinie EuK verfügbar. Sie können bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden (www.sab.sachsen.de). Vorraussetzung ist, dass sich der betreffende Kreistag für eine Teilnahme am EEA entschließt.

Die Sächsische Energieagentur SAENA berät Landkreise zu fachlichen Fragen und zur Herangehensweise bei der Umsetzung des EEA. Ansprechpartner ist Björn Wagner (Tel.: 0351 4910-3169, E-Mail: bjoern.wagner@saena.de). (Pd)
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