Um eine weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen, gibt es eine neue Allgemeinverfügung für die Samtgemeinde Sögel. Zusammenkünfte im öffentlichen und im privaten Raum sind ab sofort mit maximal 6 Personen erlaubt; diese Grenze gelte auch für
Betriebe in Gaststätten pro Tisch, wie der Landkreis Emsland am Sonntag mitteilte.
Die Kontaktbeschränkung beziehe sich nicht auf enge Familienangehörige oder ein Treffen von maximal zwei Hausständen. Ausnahmen seien auch Anlässe wie Hochzeits- oder Erstkommunionfeiern, Taufen oder Beerdigungen. Die Allgemeinverfügung sei zunächst bis einschließlich 19. Oktober 2020 gültig.
Schüler und Lehrer der allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II müssen bis zu den Herbstferien auch während des Unterrichts in den Klassenräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Untersagt seien der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Mannschafts- oder Kontaktsportarten sowie der Schulsport. Für Veranstaltungen in der Samtgemeinde Sögel gibt die Allgemeinverfügung eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen vor. Es gilt dort ein Verbot des Ausschanks von Spirituosen ab 18.00 Uhr und von sonstigen alkoholischen Getränken ab 22.00 Uhr.
«Im gesamten Kreisgebiet beobachten wir ein dynamisches Infektionsgeschehen, so dass wir bei derzeit 137 Fällen die kritische Marke von 35 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben», sagte Landrat Marc-André Burgdorf.
Alle im Schlachthof beschäftigten Corona-Infizierten und ihre Kontaktpersonen, die zu einem Großteil in der Samtgemeinde Sögel wohnen, befinden sich in Quarantäne. Die ersten Fälle hatten sich bei Tests durch den Betriebsarzt bestätigt. Nach Angaben der Gemeinde Sögel werden die rund 2.000 Mitarbeiter des Schlachthofes regelmäßig auf das Virus getestet.