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09.08.2014 | 11:06 | Firmen-Sanierung 

Schneekoppe beantragt Schutzschirmverfahren

Buchholz/Hannover - Der Lebensmittel-Großhändler Schneekoppe hat nach eigenen Angaben die Einleitung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens beantragt.

Schneekoppe Insolvenzplan
(c) proplanta
Dieses steht Firmen in einer wirtschaftlichen Schieflage offen, wenn sie noch zahlungsfähig sind und positive Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung haben.

Der Antrag ging den Angaben vom Freitag zufolge beim Amtsgericht Tostedt (Niedersachsen) ein. Schneekoppe habe nun drei Monate Zeit, um einen Insolvenzplan auszuarbeiten, hieß es in einer Erklärung eines PR-Unternehmens im Auftrag der Firma. In dieser Zeit befindet sich Schneekoppe unter dem Schutzschirm - ist also vor Vollstreckungsforderungen von Gläubigern geschützt.

Das Unternehmen ist vor allem für seine Naturkost, Säfte, Müslis, kalorienarmen Süßwaren und Diätprodukte für Diabetiker bekannt. Für das Schutzschirmverfahren wurde der Rechtsanwalt Andreas Liebaug als Sanierungsgeschäftsführer eingesetzt. «Unter dem Schutz des Schirms werden wir auf Basis der bereits durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen einen Sanierungsplan ausarbeiten», kündigte Geschäftsführer Markus Klein laut Mitteilung an.

Klein hatte vor zwei Jahren sein Amt angetreten und schnell mit Umbauten begonnen. Er führt die Geschäfte nun unter Aufsicht des Gerichts weiter. Schneekoppe hatte 2010 eine Mittelstandsanleihe ausgegeben. «Die im September anstehenden jährlichen Zinszahlungen hätten dazu geführt, dass die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nicht mehr sichergestellt gewesen wäre», heißt es in der Erklärung. Daher hatte sich die Geschäftsführung entschieden, ein Schutzschirmverfahren anzustreben. (dpa)
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