Man habe gegen das Urteil des Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, sagte ein Oetker-Sprecher am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.
Dr. Oetker wirft dem Discounter im Kern vor, das per «Geschmacksmuster» geschützte Produkt abgekupfert zu haben.
Erster Verhandlungstermin ist der 26. Juni, hieß es beim OLG. Das Landgericht hatte am 1. März den Eilantrag von Dr. Oetker auf ein europaweites «Flecki»-Verkaufsverbot zurückgewiesen.
Das Aldi-Produkt «Flecki» unterscheide sich genügend stark von der Oetker-Süßspeise «Paula», hieß es damals. Hervorstechendstes Merkmal beider Produkte ist die gelb-braun-gefleckte Zusammensetzung.
Das Gericht sah weder eine Verletzung des Designrechts noch die von Dr. Oetker behaupteten Wettbewerbsverstöße.
Dr. Oetker hatte 2006 den Vanille-Schoko-Pudding «Paula» mit dem markanten Design auf den Markt gebracht und die Technik patentieren lassen.
Außerdem ließ sich das Unternehmen das sogenannte Geschmacksmuster über das Designrecht schützen.
Aldi Süd bietet «Flecki» seit November 2011 an.
«Wir haben Berufung eingelegt, weil wir weiterhin der Ansicht sind, dass es sich hier um eine Verletzung des Geschmacksmusterrechts handelt», sagte Oetker-Sprecher Jörg Schillinger. «Damit ist das eine nicht statthafte Nachahmung.» (dpa)