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05.03.2017 | 14:11 | Beihilfefähige Milchmenge 

Vorschüsse auf Milchsonderbeihilfe ausgezahlt

Bonn - Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat die Vorschüsse auf die Milchsonderbeihilfe ausgezahlt.

Beihilfefähige Milchmenge
(c) proplanta
Wie die Behörde jetzt mitteilte, haben 16 % der Antragsteller von der Möglichkeit einer Vorschussgewährung Gebrauch gemacht. Der Vorschuss beträgt 0,18 Cent pro Kilogramm der beihilfefähigen Milchmenge. Jeder Antragsteller erhält mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm für Milch, die er im Zeitraum 1. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert hat. Da nicht alle Milcherzeuger einen Antrag eingereicht haben, wird der Beihilfesatz voraussichtlich höher ausfallen.

Der genaue Betrag wird der BLE zufolge im Sommer nach abschließender Prüfung aller Nachweise über den Beibehaltungszeitraum feststehen. Insgesamt hatten knapp 23.900 Landwirte die von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Beihilfe beantragt. Das entspricht einem Anteil von rund 30 % der Milcherzeuger in Deutschland.

Laut BLE-Angaben stammen annähernd 40 % der Anträge auf die Milchsonderbeihilfe aus Bayern, gefolgt von Niedersachsen mit gut 20 %, Baden-Württemberg mit 12 % Nordrhein-Westfalen mit 10 % und Schleswig-Holstein mit etwas mehr als 7 %. Milcherzeuger konnten vom 30. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 eine Sonderbeihilfe bei der BLE beantragen. Bedingung dafür ist, dass sie im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern als in der Bezugsperiode Februar, März, April 2016.
 
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Angaben zur Milchsonderbeihilfe nach Bundesländer
AgE
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