Die von verschiedenen Seiten geforderte Anhebung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver sieht der
DRV als nicht zielführend an. Sie würde lediglich zur Verlängerung des Preistiefs beitragen. Ausdrücklich begrüßt werden vom DRV Maßnahmen für eine gezielte Absatz- und Exportförderung in Drittländern zur Erschließung neuer Märkte sowie der Abbau von Handelshemmnissen.
Um die Exportchancen im Interesse der Milcherzeuger bestmöglich wahrnehmen zu können, ist die Molkereiwirtschaft auch künftig auf eine intensive Begleitung und Unterstützung der Politik im Export angewiesen. Dies reicht vom Einsatz für bilaterale Handelsabkommen bis hin zur Vereinbarung praxisgerechter Exportbedingungen und Zertifikaten für deutsche Produkte in Drittländern.
Eine rechtliche Vorgabe zur Einschränkung der genossenschaftlichen Vollablieferungspflicht lehnt der DRV entschieden ab. Für die Genossenschaften ergibt sich hieraus eine verlässliche Basis für die betrieblichen Planungen sowie die notwendigen Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung. Der Vollablieferungspflicht steht die Vollannahmepflicht der Genossenschaften gegenüber. Das bietet den Landwirten gerade in Zeiten schwankender Märkte ein hohes Maß an Sicherheit. Eine Lockerung der Vollablieferungspflicht hätte zugleich die Aufgabe der Vollannahmepflicht zur Konsequenz.
"Die Molkereigenossenschaften werden weiterhin alle Chancen nutzen und im wirtschaftlichen Interesse der Mitglieder ihre Marktposition weiter verbessern. So haben sie in ihrer unternehmerischen Ausrichtung die internationalen Märkte bereits seit geraumer Zeit im Blick und ihre Marktpräsenz ausgebaut. Auch die Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen werden ständig überprüft und, sofern sich Vorteile für die beteiligten Unternehmen und deren Mitglieder ergeben, genutzt“, betont Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes.