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23.09.2010 | 06:04 | Milchpolitik  

AbL: Müller Milch wollte mit dem Kopf durch die Wand

Hamm - Müller Milch ist erneut vor einem Bundesgericht gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des international tätigen Konzerns gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gar nicht erst angenommen.

Milchpolitik
In dem BGH-Urteil war eine Klage des Konzerns abgewiesen worden, mit der Müller Milch Greenpeace verbieten lassen wollte, die vom Konzern verkaufte Milch als „Gen-Milch“ zu bezeichnen.

Die erneute Niederlage von Müller Milch kommentiert Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Bundesvorsitzender der AbL, wie folgt:

„Müller Milch geht es skupellos um seine Geschäfte. Mit unglaublicher Frechheit und Arroganz versucht er, die Interessen von Bauern und Verbrauchern brutal seinem Eigennutz zu unterwerfen. Die Verbraucher will er für dumm verkaufen. Deshalb wollte er Greenpeace den Mund verbieten lassen, als es um Müllers Gen-Milch ging. Die Milchbauern, die beim Milchstreik 2008 vor seinen Werkstoren protestiert haben, überzieht er derzeit mit horrenden Schadensersatzklagen, um auch sie zum Schweigen zu bringen.

Müller Milch wird diese immergleiche Vorgehensweise auf die Füße fallen. Denn diese Geschäftspolitik wird zu einem zweifelhaften Qualitäts-Bestandteil der Müller Milch-Produkte. Produkt-Qualität ist eben mehr als die Summe der Inhaltstoffe. Sie umfasst auch die Produktionsprozesse und die Unternehmens-Politik. „Müller machts“ - der Versuch, sich bei den Verbrauchern einzuschmeicheln, wird sich ins Gegenteil verkehren“, so Graefe zu Baringdorf. (AbL)
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