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26.04.2017 | 08:47 | Milchmengenreduktion 

Nachweise für Milchsonderbeihilfe bis 14. Juni einreichen

Bonn - Milcherzeuger, die einen Antrag auf Milchsonderbeihilfe bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt haben, müssen bis zum 14. Juni 2017 die Nachweise über die Nichsteigerung ihrer Kuhmilchmenge in den Monaten Februar bis April unaufgefordert einreichen. Das Formular dazu gibt es auf der BLE-Internetseite.

Sonderbeihilfe für Milchbauern
(c) proplanta
Bedingung für den Erhalt der Milchsonderbeihilfe ist, dass die Landwirte im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016. Diesen Nachweis müssen Sie nun unaufgefordert in Form der Milchgeldabrechnungen für den Beibehaltungszeitraum oder einer Bestätigung ihres Erstankäufers über die Milchlieferungen per Post an folgende Adresse schicken:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 511 – Milchsonderbeihilfe
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn

Auf den Nachweisen muss die gelieferte Kuhmilchmenge in Kilogramm angegeben sein. Die Nachweise müssen zudem einen Briefkopf oder Stempel und Unterschrift des Erstankäufers enthalten.

Den Abrechnungen ist ein elektronisch ausgefülltes Formular beizufügen, das die Antragsteller online finden unter www.ble.de/milchsonderbeihilfe . Das Formular und die Anlagen müssen bis zum 14. Juni 2017, 24 Uhr, bei der BLE eingehen, Fristwahrung nur per Post. Eine Eingangsbestätigung erhalten die Antragsteller nicht. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt ab Ende August bis Ende September 2017.

Überliefert – und nun?

Sofern Landwirte mehr Kuhmilch angeliefert haben, als im Bezugszeitraum 2016, müssen sie dies der BLE mitteilen. In dem Schreiben sind die Vorgangsnummer und Kontaktdaten anzugeben. Die Mitteilung ist zwingend zu unterschreiben und kann per Post an obige Adresse oder per Fax an 0228/68453183 geschickt werden. Einen eventuell gezahlten Vorschuss fordert die BLE anschließend plus Zinsen zurück.
BLE
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