Dies erklärten der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Friedrich-Otto Ripke, und das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, anlässlich einer gemeinsam mit dem Biogasforum Niedersachsen durchgeführten Fachveranstaltung zur Biogasnutzung in Niedersachsen.
Mit rd. 650 laufenden Biogasanlagen und einer installierten elektrischen Leistung von 350 MW werden in Deutschland etwa 30% des Stroms aus Biogas in niedersächsischen Anlagen erzeugt. Sie stellen damit ca. 2,5 Mio. MWh Strom im Jahr bereit und decken derzeit einen Anteil von über 2% des niedersächsischen Strombedarfs. Jährlich werden ca. 2 Millionen Tonnen klimaschädigendes CO2 durch den Einsatz von Biogas vermieden.
Der Anteil der Energiepflanzen an der Ackerfläche in Niedersachsen beträgt nur gut 10%. In Deutschland sind es 15%. Während in Niedersachsen rund 65% der Energiepflanzen für die sehr energieeffiziente Biogasnutzung und nur 35% für Biokraftstoffe angebaut werden, sind es sonst fast 80% für die Biokraftstoffe. 90% der niedersächsischen Ackerfläche stehen trotz des Bioenergiebooms für die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln zur Verfügung.
Die Erzeugung von hochwertigen Nahrungsmitteln wird auch der eindeutige Schwerpunkt der niedersächsischen Landwirtschaft bleiben, so Ripke. Vor diesem Hintergrund ist eine Koexistenz von Nahrungsmittelerzeugung, Bioenergie und auch stofflicher Nutzung von Biomasse, wie Baumwolle oder Stärke für die chemische Industrie, trotz der verstärkten Konkurrenz um Flächen und um Rohstoffe möglich. Wichtige Voraussetzungen hierfür ist die Einhaltung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit in allen drei Produktlinien.
"Durch die Veränderung der Einspeisungsvergütungen ab dem 1.1.2009 erwarten wir einen Boom vor allem bei kleineren Biogasanlagen bis 150 Kilowatt elektrischer Leistung, die vor allem auch Gülle einsetzen und damit in deutlich geringerer Konkurrenz zum Nahrungsmittelbereich stehen. Biogasanlagen leisten in Niedersachsen einen bedeutsamen Beitrag zum Klimaschutz, schaffen die Wertschöpfung vor Ort im ländlichen Raum und sichern damit Arbeitsplätze in der Fläche", betonte Ripke. Meyer wies darauf hin, dass für die kleineren Biogasanlagen genehmigungsrechtlich die Landkreise zuständig sind. "Die Landkreise haben bereits in der Vergangenheit viel Kompetenz bei der Betreuung und Genehmigung von Biogasanlagen aufgebaut. Als zuständige Genehmigungsbehörden werden sie die Antragsteller ortsnah und praxisgerecht beim Bau neuer Anlagen beraten und begleiten", erläuterte er.
Auf der in dieser Woche gemeinsam von Landwirtschaftsministerium und Landkreistag durchgeführten
Biogas-Fachveranstaltung des Niedersächsischen Biogasforums informierten sich über 70 Teilnehmer aus Wirtschaft, Landwirtschaft und den Verwaltungen der Landkreise über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die zum 1.1.2009 in Kraft tritt. (PD)