Die CDU/CSU-Fraktion fordert von der Bundesregierung eine klare Zukunftsperspektive für den Sektor. (c) proplanta
Ob und wenn ja, in welchen Umfang es mit diesem erneuerbaren Energieträger weitergehen sollte, mit dieser Frage hat sich der Ausschuss für Klima und Energie am Mittwoch (15.05.) im Bundestag in einer Anhörung beschäftigt. Grundlage war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion. Die Union fordert die Bundesregierung darin auf, der Bioenergie eine klare Zukunftsperspektive zu geben und Hemmnisse abzubauen.
In der Anhörung verlangte das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB), die Potenziale und Stärken der Bioenergie wie Flexibilität, Verlässlichkeit, Souveränität, Speicherbarkeit sowie Grund- und Spitzenlastfähigkeit künftig stärker zu nutzen. Dafür solle Bioenergieanlagen, die auf das Ende ihres EEG-Vergütungszeitraums zulaufen, eine echte Anschlussperspektive geboten werden.
Konkret unterstützen die Vertreter der Bioenergiebranche drei Forderungen aus dem CDU/CSU-Antrag: Die Anhebung des Biomasse-Ausschreibungsvolumens auf 1.800 MW pro Jahr ab 2025, die Anpassung des Flexibilitätszuschlags an Inflation und gestiegene Zinsen auf 120 Euro/kW sowie die Anhebung der vergütungsfähigen Volllaststunden in den Biomethan-Ausschreibungen.
Differenzen in der Bewertung des Flächenbedarfs
Demgegenüber mahnte Michaela Kruse vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) zur Zurückhaltung im Umgang mit der Bioenergie: „Aufgrund der immens höheren Flächeneffizienz sollte aus unserer Sicht die Erzeugung von Wind- und Sonnenstrom sowie die Elektrifizierung von Prozessen grundsätzlich Vorrang haben vor Bioenergie.“ Die Förderung sollte sich dem NABU zufolge auf Biogasanlagen beschränken, die „maximal systemdienlich“ sind, also flexibel betrieben werden können.
Die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter, bezeichnete die Flächendiskussion indes als wenig zielführend, „weil wir eben mit der PV eine andere Herausforderung haben als mit der Bioenergie“. Peter betonte die Notwendigkeit, Biogasanlagen zu flexibilisieren. Dann könne die Verbrennung des Biogases an die jeweilige Nachfrage in Strom- und Wärmenetzen angepasst werden. Ohne zusätzlichen Einsatz von Biomasse ließen sich auf diese Weise laut Peter weitere 6 Gigawatt Kapazität bis 2030 zur Verfügung stellen.
Der Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes (TBV), Toralf Müller, verweis in der Anhörung auf die regionalen Unterschiede. So spiele in seinem Bundesland das Thema Übernutzung der landwirtschaftlichen Fläche keine Rolle, da 70% der eingesetzten Substrate Mistgüter und Mist seien. Außerdem komme bei rückläufigem Tierbesatz von 0,4 Großvieheinheiten der Biogaserzeugung zur Nutzung des Grünlandes eine besondere Bedeutung zu, gab Müller zu bedenken.