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02.03.2011 | 16:10 | Biologische Vielalt 

Auftaktveranstaltung zum neuen Bundesprogramm Biologische Vielfalt

Bonn - Das neue Förderprogramm „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ der Bundesregierung stößt auf reges Interesse.

Artenvielfalt
(c) proplanta

Zur heutigen Auftakt- und Informationsveranstaltung in Bonn haben sich rund 300 Institutionen, Verbände und interessierte Einzelpersonen angemeldet. Aufgrund des großen Interesses wird am 5. April eine weitere Informationsveranstaltung in Bonn stattfinden.

Das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ wurde zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt eingerichtet. Diese Strategie, die im November 2007 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, setzt ehrgeizige Ziele für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Arten, Lebensräume und Landschaften in Deutschland. Im Haushalt des Bundesumweltministeriums sind für das neue Förderprogramm im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Das Förderprogramm ist nicht befristet. Daher ist auch im Finanzplan die Fortschreibung des Bundesprogramms mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen.

Für das Programm ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Bewilligungsbehörde. „Mit seinen Förderschwerpunkten spricht das neue Förderprogramm ein breites Spektrum von Akteuren aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die bereits jetzt schon eingegangene große Anzahl von interessanten Projektvorschlägen verspricht, dass das Bundesprogramm schnell zum Motor und Impulsgeber für den Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt in Deutschland werden wird“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.


Hintergrundinformationen:

Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen. Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemdienstleistungen und
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.


Die Richtlinien des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Maßnahmen im Bundesprogramm Biologische Vielfalt vom 26. Januar 2011 sind im Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 25 vom 15. Februar 2011 veröffentlicht und stehen im Internet unter http://www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm.html neben weiteren Informationen zum Bundesprogramm zum download bereit. (BfN)

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