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03.06.2009 | 07:42 | Naturschutz  

Umweltschützer: Naturschutz nicht aufweichen

Berlin - Umweltschützer warnen vor einer Aufweichung des Naturschutzes durch die Länder.

Naturschutzrecht
(c) proplanta
Die Bundesregierung sollte den Forderungen der Bundesländer zum Naturschutzrecht nicht folgen, verlangten der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) am Dienstag in Berlin. Das betreffe vor allem deren Forderung, umweltschädliche Bodennutzungen gleichgewichtig durch Geldleistungen abgelten zu können statt durch Naturschutz- Ersatz auf anderen Böden.

Es gehe aber auch um die zunehmende Ablösung hoheitlicher Vorgaben durch den «vertraglichen» Naturschutz, bei dem sich die Landwirte freiwillig zur Pflege der Kulturlandschaft verpflichten, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. So könne man die Lebensräume für Biber, Brachvogel und Kranich nicht schützen.

Nabu-Präsident Olaf Tschimpke forderte «mehr Verantwortung» für den Naturschutz von den Ländern ein. «Die dramatische Bedrohung vieler Tier- und Pflanzenarten erlaubt keine weitere Absenkung der bewährten Standards im Natur- und Artenschutz.» Diese Frage werde auch zum «entscheidenden Prüfstein» für die mehr als eine Million Mitglieder beider Verbände bei der Bundestagswahl im Herbst.

Die Umweltschützer forderten die Bundesregierung auf, dies in ihrer Antwort auf die Bundesrats-Stellungnahme vom 15. Mai an diesem Mittwoch im Bundeskabinett zu berücksichtigen. Das Naturschutzgesetz soll voraussichtlich am 19. Juni vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im anschließenden Bundesrat ist je nach Position der Bundesregierung nicht ausgeschlossen.

Die Gesetzgebung zum Naturschutz- und Wasserrecht in Einzelgesetzen ist die Folge aus dem Scheitern des jahrelang diskutierten Umweltgesetzbuches. Es sollte die Genehmigungsverfahren straffen, was vor allem an der CSU scheiterte.

ach bisherigem Naturschutzrecht sollen umweltschädliche Eingriffe in die Natur - zum Beispiel durch gewerbliche Investitionen - möglichst unterbleiben. Geht das nicht, soll Naturschutz - nach dem Willen der Verbände  - ersatzweise durch die Kultivierung anderer Flächen möglichst in derselben Region stattfinden. Notfalls müssen die Investoren einen finanziellen Ausgleich sicherstellen. Aus den Ländern gab es nun Anträge, diese Rangfolge zu verwässern und auch den Geldausgleich zuzulassen, was die Umweltschützer ablehnen. (dpa)
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