«Die genaue Messung, Berechnung und Erkennbarkeit der einzelnen Naturinanspruchnahme scheitert fast zwangsläufig», sagte er im Interview der Deutschen Presse-Agentur.
Die Kompensationen würden zu gering festgesetzt, mangelhaft umgesetzt und häufig nicht auf Dauer gepflegt. Zudem sei das Ziel eines Ausgleichs ohnehin viel zu wenig. Die gesetzlich geforderten Ausgleichsmaßnahmen für größere Infrastrukturprojekte werden nach Ansicht von Naturschützern in Sachsen-Anhalt häufig auch nicht ausreichend kontrolliert.
Wenn zum Beispiel für Bäume Ersatz gepflanzt werde, müsse der mindestens drei Jahre halten, sagte Oliver Wendenkampf, Landesgeschäftsführer Sachsen-Anhalt des Bundes für Naturschutz und Umwelt Deutschland, im Interview der Deutschen Presse-Agentur. Oft seien diese Bäume aber schnell verdorrt, was auf mangelnde Kontrolle schließen lasse.
«Es gibt immer wieder sehr unbefriedigende Maßnahmen, die zwar formal umgesetzt werden, aber keine Wirkung zeigen», sagte auch Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des Umweltschutzverbands
BUND, der Deutschen Presse-Agentur. Bei Eingriffen in die Natur, wie etwa durch die Gipsindustrie, sei ein Ausgleich überhaupt nicht möglich. Er forderte für Thüringen ein landesweites, vollständiges Kataster für Ausgleichsflächen, um etwa Mehrfach-Verplanungen zu vermeiden.
Kompensation für Natureingriffe in MV immer schwieriger
Für den Bau neuer Straßen, Wohnsiedlungen, Tierställe oder Industriegebiete sind Ausgleichsmaßnahmen zugunsten der Natur gesetzlich vorgeschrieben. Doch das wird selbst in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern immer schwieriger.
Interessenkonflikte zwischen Politik,
Agrarwirtschaft und Umweltschützern verschärfen sich, wie eine
Umfrage der Deutschen Presse-Agentur zeigte. Nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums wurden als Ausgleich für Baumaßnamen im Land bislang rund 850 Einzelflächen mit einer Gesamtgröße von knapp 4.000 Hektar naturnah umgestaltet. Dazu zählt die Wiedervernässung einst trockengelegter Moore und Niederungen. Knapp 5.000 Hektar sind langfristig für weitere Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.