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24.09.2010 | 06:46 | Leitfaden zum Ackerwildkrautschutz 

Landadel auf dem Acker

Ansbach/Grimma - Ackerrittersporn, Frauenspiegel und Sommer-Adonisröschen heißen die Farbtupfer, die sommers im Getreide auf den Feldern blühen.

Ackerwildkräuter
Sie sind seit Tausenden von Jahren Begleiter des Ackerbaus in unserer Kulturlandschaft. Mittlerweile sind sie durch intensive Landwirtschaft einerseits und Nutzungsaufgabe andererseits stark gefährdet. Josef Göppel MdB, Vorsitzender des Deutschen Verbands für Landschaftspflege, überreichte jetzt auf dem Deutschen Landschaftspflegetag in Grimma, Sachsen, einen Leitfaden zum Ackerwildkrautschutz an Dr. Fritz Brickwedde, den Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), und an den sächsischen Landwirtschaftsminister Frank Kupfer.
 
Der Leitfaden zeigt praxisnahe Perspektiven für eine langfristige Finanzierung des Ackerwildkrautschutzes auf. So müssen Ackerflächen extensiv bewirtschaftet werden, um Ackerwildkräuter wieder zum Blühen zu bringen. Dazu gehört die Einhaltung bestimmter Fruchtfolgen, regelmäßiges Pflügen oder maßvolle organische Düngung.

„Die Gesellschaft ist in der Pflicht, Landwirten, die Ackerwildkräuter schützen und fördern, den zusätzlichen Aufwand zu vergüten und entgangenen Ertrag zu ersetzen“, machte der DVL-Vorsitzende Josef Göppel deutlich. Dafür sollten neben Förderprogrammen auch sogenannte Ausgleichsgelder verwendet werden. Diese müssen für Eingriffe in die Natur gezahlt werden, etwa beim Bau von Straßen oder Baugebieten. Beim Ackerwildkrautschutz schlägt man nun zwei Fliegen mit einer Klappe: zum einen kann auf diesem Weg die extensive Bewirtschaftung von Äckern langfristig für mehrere Jahrzehnte finanziert werden. Zum anderen können diese Äcker weiterhin von Landwirten bewirtschaftet werden. Wegen der zunehmenden Konkurrenz um Flächen, etwa für den Anbau von erneuerbaren Energien, trifft es Landwirte immer härter, wenn sie sowohl durch die Baumaßnahme als auch durch den Naturschutzausgleich Flächen einbüßen. Durch die Möglichkeit, die Flächen weiter zu bewirtschaften, reduziert sich also dieser Druck auf die Flächen.
 
Der übersichtliche, reich bebilderte Leitfaden umreißt den Ackerwildkrautschutz bis hin zur praktischen Bewirtschaftung. Anschließend vertieft er Fragen der Finanzierung anhand zahlreicher Beispiele aus mehreren Bundesländern, die in diesem Bereich Pionierarbeit geleistet haben. Ein Ausblick auf die Erfordernisse des Ackerwildkrautschutzes und ein ausführlicher Literaturteil runden den Leitfaden ab.

Der Leitfaden entstand in Zusammenarbeit mit den Universitäten Kassel und Göttingen und einigen Landschaftspflegeverbänden im Rahmen des Projekts „100 Äcker für die Vielfalt“, das die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert. Dabei soll auch ein Netz aus 100 Schutzäckern angelegt werden, die noch sehr vollständige Gesellschaften von Ackerwildkräutern beherbergen. 

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege als Dachverband der 150 Landschaftspflegeverbände und vergleichbarer Vereinigungen setzt sich seit 1993 für Naturschutzmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Landwirten ein. Die Landschaftspflegeverbände arbeiten jährlich mit etwa 20.000 Landwirten zusammen. 

Der Leitfaden „Ackerwildkräuter schützen und fördern - Perspektiven einer langfristigen Finanzierung und Bewirtschaftung“ kann für eine Schutzgebühr von 3,00 Euro zuzügl. Versandkosten angefordert werden bei

Deutscher Verband für Landschaftspflege
Feuchtwanger Str. 38, 91522 Ansbach
Tel. 0981/4653-3540, Fax 0981/4653-3550
E-Mail Bestellung@lpv.de (lpv)
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