02.08.2015 | 10:48 | Grillsaison 2015
Wenn der Grill zum Fall für den Richter wirdBerlin - Nicht immer sorgt der Grill für einen harmlosen Freizeitspaß. |
(c) proplanta Das Freiluftvergnügen um Fleisch und Würstchen kann auch Probleme bereiten und endet bisweilen sogar mit folgenschweren Unfällen und Straftaten.
- Ein Streit bei einem Grillfest in Marienheide bei Köln endet im April 2013 mit einem Mord. Zwei angetrunkene Nachbarn gehen zunächst mit Schaschlik-Spießen aufeinander los, dann holt einer der Kontrahenten ein Messer und ersticht seinen Gegner. Das Landgericht Köln verurteilt den 64 Jahre alten Mann zu achteinhalb Jahren Haft.
- Nach einem Grillunfall bei einem Kita-Ausflug muss ein Betreuer 1.800 Euro Geldbuße zahlen. Im Juli 2014 hatte ein damals sechs Jahre alter Junge im hessischen Friedberg schwere Verbrennungen erlitten, weil der Mann beim Anzünden Spiritus verwendete und eine Stichflamme das Kind traf.
- Ein Mann in Ostholstein verletzt sich an einer Nadel in seiner Grillwurst. Eine Frau hatte abgepackte Fleisch- und Wurstpakete in Supermärkten mit den Metallstiften gespickt - aus Protest gegen ihrer Ansicht nach krankmachendes Industriefleisch. Das Landgericht Lübeck verurteilt die 60-Jährige im Mai 2015 zu einer Bewährungsstrafe.
- Auch auf dem Balkon darf gebrutzelt werden, doch gelten Auflagen. So entschied das Amtsgericht Bonn, dass von April bis September einmal monatlich auf dem Balkon gegrillt werden darf. Dazu müssen Nachbarn 48 Stunden vorher informiert werden. Das OLG Oldenburg urteilte: Bei beengten Verhältnissen muss ein Nachbar nach 22.00 Uhr Gerüche und Geräusche durch Grillen nicht hinnehmen. Viermal im Jahr kann ein Grillabend bis 24.00 Uhr dauern. Grillt und frittiert ein Mieter trotz Abmahnung des Vermieters häufiger als erlaubt, droht ihm laut Landgericht Essen die fristlose Kündigung.
- Gegrillt werden darf nur dort, wo die Erlaubnis etwa durch ein Hinweisschild sichtbar ist. Wer jenseits ausgewiesener Plätze grillt, riskiert ein Bußgeld. Besonders in Naturschutzgebieten kann das teuer werden. Außerdem gilt: Wenn alles aufgegessen ist, muss der ganze Müll samt Kohlereste mitgenommen werden. Andernfalls drohen auch hier Bußgelder.
- Vermutlich durch eine nicht gelöschte Grillstelle geraten im April 2015 Teile des Stadtwalds von Püttlingen im Saarland in Flammen. Verletzt wird niemand, auf rund 600 Quadratmetern brennen aber alle Bäume ab. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung.
- Bei Velen in Nordrhein-Westfalen brennt im April 2010 eine Grasfläche in der Größe von drei Fußballplätzen ab. Leichtsinnige Griller hatten allen Warnungen vor Waldbränden zum Trotz auf einer Lichtung heiße Kohle in trockenes Heidegras ausgeschüttet.
- Auch das noch: Bei der Deutschen Grillmeisterschaft im August 2014 wird wegen eines Rechenfehlers ein falscher König gekrönt. Anders als von der German Barbecue Association zunächst verkündet, gewann erneut Vorjahressieger Michael Hoffmann aus Nordrhein-Westfalen mit seinem Team GutGlut. Beim Brutzelwettbewerb im unterfränkischen Schweinfurt war zunächst der Hesse Harald Hölzer vom Team barbecuecompany zum Deutschen Grillkönig ernannt worden. (dpa)
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